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Gewährung Erwerbsminderungsrente – Voraussetzungen

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Jahrelanger Kampf um Anerkennung: Ein Mann mit komplexen psychischen Erkrankungen erringt nach zähem Ringen vor Gericht endlich volle Erwerbsminderungsrente. Gutachter bestätigen: Keine Chance auf Besserung, berufliche Wiedereingliederung ausgeschlossen. Urteil mit Signalwirkung: Auch psychische Leiden können zu dauerhafter Erwerbsunfähigkeit führen. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 R 80/20 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger beantragte eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund schwerwiegender psychischer Erkrankungen.
  • Das Sozialgericht lehnte den Antrag der ursprünglichen Entscheidung der Beklagten ab, was den Kläger zu einer Berufung veranlasste.
  • Eine erneut durchgeführte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die психische Belastbarkeit des Klägers stark eingeschränkt ist.
  • Die Beklagte hatte zuvor die Erwerbsminderungsrente abgelehnt, basierend auf der Einschätzung, der Kläger könne weiterhin leichte Tätigkeiten ausüben.
  • Unstimmigkeiten zwischen den Angaben des Klägers und seiner medizinischen Evaluation führten zu der Ablehnung durch die Beklagte.
  • Das Landessozialgericht hob die Entscheidung der Beklagten auf und sprach dem Kläger die angestrebte unbefristete Rente zu.
  • Das Gericht stellte fest, dass die vorherige Beurteilung der Leistungsfähigkeit unzureichend war.
  • Die Entscheidung bedeutet einen wichtigen Schritt zur Absicherung des Klägers in seiner schwierigen Lebenssituation.
  • Die Beklagte muss die Kosten des Verfahrens übernehmen, was einen zusätzlichen finanziellen Aspekt für den Kläger darstellt.
  • Das Gericht schloss die Möglichkeit einer Revision aus, was die endgültige Natur des Urteils unterstreicht.

Komplexität der Erwerbsminderungsrente: Ein Fall verdeutlicht die Anforderungen

Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige soziale Absicherung für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu sichern. Die Bewertung der Erwerbsfähigkeit erfolgt dabei unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands des Antragstellers, wobei sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen eine Rolle spielen können. Für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die vom Gesetzgeber klar definiert wurden. Dazu zählen unter anderem die Dauer der Versicherungszeit, die Art der Einschränkung sowie die Möglichkeit, Reha-Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente muss rechtzeitig und in der korrekten Form gestellt werden. Besonders wichtig sind medizinische Gutachten, die die Leistungsfähigkeit des Betroffenen dokumentieren. Zudem wird zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderungsrente unterschieden, abhängig davon, inwieweit die Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Eine präzise Rentenrechtsbewertung ist entscheidend, um einen Anspruch auf die sozialversicherungsrechtlichen Leistungen zu prüfen und den Betroffenen über die Fristen der Antragstellung zu informieren. Im Folgenden wird ein konkreter Fall analysiert, der die Komplexität der Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Langzeitarbeitsloser erhält nach jahrelangem Rechtsstreit volle Erwerbsminderungsrente

Ein 1970 geborener Mann hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht Hamburg eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung zugesprochen bekommen….


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