Jahrelanger Kampf um Anerkennung: Ein Mann mit komplexen psychischen Erkrankungen erringt nach zähem Ringen vor Gericht endlich volle Erwerbsminderungsrente. Gutachter bestätigen: Keine Chance auf Besserung, berufliche Wiedereingliederung ausgeschlossen. Urteil mit Signalwirkung: Auch psychische Leiden können zu dauerhafter Erwerbsunfähigkeit führen. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 R 80/20 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger beantragte eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund schwerwiegender psychischer Erkrankungen. Das Sozialgericht lehnte den Antrag der ursprünglichen Entscheidung der Beklagten ab, was den Kläger zu einer Berufung veranlasste. Eine erneut durchgeführte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die психische Belastbarkeit des Klägers stark eingeschränkt ist. Die Beklagte hatte zuvor die Erwerbsminderungsrente abgelehnt, basierend auf der Einschätzung, der Kläger könne weiterhin leichte Tätigkeiten ausüben. Unstimmigkeiten zwischen den Angaben des Klägers und seiner medizinischen Evaluation führten zu der Ablehnung durch die Beklagte. Das Landessozialgericht hob die Entscheidung der Beklagten auf und sprach dem Kläger die angestrebte unbefristete Rente zu. Das Gericht stellte fest, dass die vorherige Beurteilung der Leistungsfähigkeit unzureichend war. Die Entscheidung bedeutet einen wichtigen Schritt zur Absicherung des Klägers in seiner schwierigen Lebenssituation. Die Beklagte muss die Kosten des Verfahrens übernehmen, was einen zusätzlichen finanziellen Aspekt für den Kläger darstellt. Das Gericht schloss die Möglichkeit einer Revision aus, was die endgültige Natur des Urteils unterstreicht. Komplexität der Erwerbsminderungsrente: Ein Fall verdeutlicht die Anforderungen Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige soziale Absicherung für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Koblenz – Az.: 5 U 362/11 – Urteil vom 14.07.2011 Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 10. März 2011 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision […]