Eine türkische Kundin erlebt einen finanziellen Albtraum, als ihre Bank ihr Konto wegen eines Geldwäscheverdachts sperrt – und das Gericht rügt das rechtswidrige Vorgehen der Bank scharf. Die Richter stellen klar: Banken dürfen nicht nach Gutdünken Konten sperren, sondern müssen sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten. Ein wegweisendes Urteil, das die Rechte von Bankkunden stärkt und Banken in die Schranken weist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2-01 T 26/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil befasst sich mit der Streitigkeit zwischen einer Privatperson und ihrer Bank bezüglich der Sperrung eines Bankkontos. Die Sperrung erfolgte aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung, die mit einer Einzahlung in Verbindung steht. Die Antragstellerin, welche im Ausland lebte, war sich der Gründe für die Kontosperrung nicht bewusst. Die Bank hatte das Konto ohne vorherige Mitteilung gekündigt und gleichzeitig gesperrt. Die Antragstellerin konnte durch einen Anwalt rechtliche Schritte gegen die Kontosperrung einleiten. Das Amtsgericht entschied zunächst zugunsten der Antragstellerin und wies die Bank an, die Sperren aufzuheben. Die Bank legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein und führte hierzu interne Begründungen an. Das Gericht entschied, dass die Bank die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, da die Kontosperrung nicht rechtmäßig war. Die Entscheidung zeigt, dass Banken im Verdachtsfall gewisse rechtliche Pflichten gegenüber ihren Kunden haben müssen. Die Auswirkungen des Urteils betreffen ähnliche Fälle, in denen Kunden gegen unrechtmäßige Kontosperrungen vorgehen möchten. Fehlerhafte Kontosperre: Rechte der Kunden und Schadensersatzansprüche im Fokus Eine fehlerhafte Kontosperre durch eine B
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Hamm Az.: 11 UF 22/2000 Beschluss vom 19.05.2000 Vorinstanz: AG Warendorf, Az.: 9 F 600/99 In der Familiensache hat der 11. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 19.5.2000 beschlossen: Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Warendorf vom 15.12.1999 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens […]