Wenn das Kindeswohl in Gefahr ist: Wann droht der Entzug des Sorgerechts?
Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle – dieser Grundsatz ist im Familienrecht fest verankert. Doch was passiert, wenn Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und das Kindeswohl gefährdet ist? In solchen Fällen kann das Familiengericht einschreiten und das Sorgerecht entziehen. Doch wann ist dieser drastische Schritt gerechtfertigt und welche Rechte haben Eltern? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und geben Antworten auf die drängendsten Fragen rund um das Thema Sorgerechtsentzug.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Der Entzug des Sorgerechts ist ein schwerwiegender Eingriff und kommt nur in Betracht, wenn das Kindeswohl ernsthaft gefährdet ist und keine milderen Mittel ausreichen.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl oder das Vermögen des Kindes gefährdet ist und die Eltern die Gefahr nicht abwenden können oder wollen.
Das Familiengericht kann nur tätig werden, wenn eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und der Eingriff erforderlich ist, um diese abzuwenden.
Der vollständige Entzug des Sorgerechts ist die letzte Option und nur zulässig, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefahr abzuwenden.
Vorrang haben öffentliche Hilfen wie Unterstützung durch das Jugendamt; die Trennung des Kindes von der Familie ist nur zulässig, wenn die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann.
Formen der Kindeswohlgefährdung umfassen körperliche und seelische Misshandlung, Vernachlässigung sowie sexuellen Missbrauch.
In akuten Situationen kann das Familiengericht einstweilige Anordnungen erlassen, um das Kind sofort zu schützen.
Teilweiser Entzug des Sorgerechts ist möglich, wenn die Gefährdung nur be[…]