Das Wichtigste: Kurz & knapp
Der Kläger, als Nacherbe, forderte Auskunft über den Nachlass des verstorbenen Erblassers von der Beklagten, die als Vorerbin gilt.
Es besteht ein gemeinsames Testament, das die Beklagte und den Kläger zu befreiten Vorerben und die Kinder des Erblassers zu Nacherben ernennt.
Die Beklagte argumentierte, dass der Streitwert der Auskunftsklage unter Berücksichtigung ihrer Erbquote festgesetzt werden sollte.
Das Landgericht setzt den Streitwert auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten Nachlasswertes fest, unabhängig von den Erbquoten der Beteiligten.
Die ursprüngliche Wertfestsetzung wurde auf 20.000 EUR festgelegt, später auf 24.526,15 EUR erhöht.
Die Entscheidung des Landgerichts wurde durch die Argumentation gestützt, dass das wirtschaftliche Interesse des Nacherben an der Auskunft maßgebend sei.
Der Gerichtsbeschluss wies die Streitwertbeschwerde der Beklagten zurück, wodurch die vorherige Wertfestsetzung bestehen bleibt.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Auskunftsklage nicht nur dem eigenen Nacherbenanspruch dient, sondern auch zur Prüfung weiterer Rechte.
Die Praxis, einen bestimmten Prozentsatz des Nachlasswertes für die Bewertung des Streitwerts zu nutzen, hat rechtliche Gültigkeit und Hintergründe.
Die Klärung dieser Fragen hat Auswirkungen auf die Rechte von Nacherben in ähnlichen Erbschaftsstreitigkeiten und deren Möglichkeiten, Auskunft zu verlangen.
Auskunftsklage im Erbrecht: Rechte und Pflichten vo[…]