Nach dem Ende einer Beziehung am Arbeitsplatz eskalierte der Konflikt: Ein Mitarbeiter belästigte seine Ex-Partnerin trotz zahlreicher Warnungen, was zu einer Kündigung führte. Doch damit nicht genug – eine weitere verbale Entgleisung besiegelte sein Schicksal: fristlose Kündigung! Das Gericht bestätigte: Der Schutz der Kolleginnen und der Betriebsfrieden wiegen schwerer als das Interesse des Mitarbeiters an seinem Job. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 494/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage gegen die Kündigung wurde abgewiesen, wodurch die Kündigung rechtmäßig war. Der Rechtsstreit bezieht sich auf eine verhaltensbedingte Kündigung, die unter anderem auf ein belästigendes Verhalten des Klägers zurückzuführen ist. Der Kläger hatte in der Vergangenheit wiederholt problematisches Verhalten gegenüber einer Mitarbeiterin gezeigt, was zu mehreren Gesprächen und Abmahnungen führte. Die wiederholte Missachtung der Anweisungen zur Kontaktvermeidung trug zu der Entscheidung des Gerichts bei. Die Kündigung wurde als angemessen bewertet, da ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorlag, das das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber gefährdete. Das Gericht wies darauf hin, dass die Wiederholung des unangemessenen Verhaltens und die Nichteinhaltung von Abmahnungen entscheidend für die Entscheidung waren. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis des Klägers, der möglicherweise keinen Anspruch auf eine Abfindung hat. Die Abweisung der Klage verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung von Verhaltensregeln am Arbeitsplatz
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Köln – Az.: 5 U 61/11 – Beschluss vom 16.06.2011 1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 24.02.2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 8 O 344/07 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als […]