Ein riskantes Überholmanöver endet vor Gericht: Ein Golf-Fahrer überholt eine ganze Fahrzeugkolonne, um dann mit einem abbiegenden Lieferwagen zu kollidieren. Das Gericht urteilt: grob verkehrswidrig und alleinige Schuld des Klägers. Nun muss er nicht nur für seinen eigenen Schaden aufkommen, sondern auch die Prozesskosten tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 O 4/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht entschied, dass die Klage des Klägers abgewiesen wird. Der Kläger und der Beklagte sind in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem der Kläger Vorfahrt beansprucht. Der Kläger sah den Beklagten als schuldhaft an, weil dieser ihm die Vorfahrt genommen habe. Das Geräusch stellte fest, dass der Kläger nicht beweisen konnte, dass der Beklagte für den Unfall verantwortlich war. Der Verkehr auf der I.-straße hatte Vorfahrt gegenüber dem einfahrenden Verkehr, was die Sichtweise des Klägers schwächte. Der Kläger musste die Gerichtskosten tragen, da seine Ansprüche nicht durchgegriffen haben. Der Kläger hatte auch auf Schadensersatz für Sachverständigen- und Abschleppkosten geklagt, diese Forderung wurde ebenfalls abgelehnt. Auch die Mietwagenkosten des Klägers waren nicht zu erkennen, weshalb kein Anspruch darauf bestand. Ein „unabwendbares Ereignis“ wurde nicht festgestellt und war in diesem Fall nicht relevant. Das Urteil hat zur Folge, dass der Kläger keine finanziellen Entschädigungen für den Unfall erhält. Überholmanöver im Straßenverkehr: Rechtliche Konsequenzen eines Unfalls Im Straßenverkehr ist das Überholen eine alltägliche, jedoch potenziell risikobehaftete Handlung, die strengen Regeln unterliegt. Besonders herausfordernd wird es, wenn es darum geht, eine wartende Fahrzeugkolonne zu überholen. Die Straßenverkehrsordnung legt klare Verkehrsregeln fest, die die Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmern gewährleisten sollen. Dazu gehören auch spezifische Überholverbote, d
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Potsdam, Az.: 38 C 32/15, Urteil vom 09.02.2016 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die […]