Endometriose – nicht nur ein Frauenleiden, sondern ein schwerwiegendes Handicap: Das Sozialgericht Hamburg hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass die Krankheit zu einer schweren Behinderung führen kann. Eine junge Frau, deren Leben von Schmerzen und Einschränkungen geprägt ist, erkämpfte sich erfolgreich die Anerkennung ihrer Leiden. Damit setzt das Gericht ein wichtiges Zeichen für alle Betroffenen. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 8 SB 56/20 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall behandelt die Feststellung eines Grades der Behinderung aufgrund von Endometriose und weiteren gesundheitlichen Einschränkungen. Die Klägerin beantragte eine höhere Einstufung als die initialen 20 GdB und argumentierte, dass ihre tatsächlichen Beschwerden nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Beklagte hatte zunächst einen Ablehnungsbescheid erlassen und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ausreichend gewichtet. Das Gericht stellte nach umfangreicher Prüfung und einem Gutachten fest, dass bei der Klägerin ein Gesamt-GdB von 50 gegeben ist. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Schwere der Erkrankung der Klägerin, insbesondere der Endometriose im fortgeschrittenen Stadium sowie den damit verbundenen starken Schmerzen und Einschränkungen. Es wurden Unzulänglichkeiten in der Bewertung durch die Beklagte erkannt, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenssituationen der Klägerin. Das Gericht wies die Beklagte an, die entsprechenden Bescheide aufzuheben und den erhöhten GdB zu bestätigen. Die Beklagte übernimmt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin, was einen finanziellen Vorteil für sie darstellt. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Anerkennung von Behinderungen durch Endometriose und könnte Präzedenzfallcharakter für ähnliche zukünftige Fälle haben. Menschen mit Endometriose könnten durch diese Entscheidung ermutigt werden, ihre Ansprüche auf
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Köln Az.: 6 U 223/08 Urteil vom 05.06.2009 Vorinstanz: Landgericht Köln, Az.: 33 O 210/07 Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.11.2008 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 210/07 – wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der (Unterlassungs-) Ausspruch zu Nr. I 1 […]