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Gastwirthaftung nach Sturz eines Gastes bei Verkehrssicherungspflichtverletzung

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Ein verhängnisvoller Abend in einer Gaststätte endete für eine 67-jährige Frau mit schweren Verletzungen und einem Rechtsstreit. Nun sprach ihr das Gericht 8.000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem sie wegen einer ungünstigen Sitzordnung gestürzt war. Doch auch die Klägerin selbst trägt eine Mitschuld an dem Unfall, wie das Gericht urteilte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 O 58/22 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Unfall ereignete sich im Außenbereich einer Gaststätte, während ein hoher Publikumsverkehr herrschte.
  • Die Klägerin stürzte von einer Steinstufe und zog sich mehrere Verletzungen zu, darunter Brüche und Prellungen.
  • Die Baugestaltung des Außenbereichs der Gaststätte, einschließlich der Nutzung öffentlicher Flächen, war umstritten.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, was zur Haftung führte.
  • Die Klägerin erhielt eine Entschädigung für Schmerzensgeld und die Erstattung von materiellen Schäden.
  • Es wurde ein Mitverschulden der Klägerin in Höhe von 40 Prozent angerechnet.
  • Vorgerichtliche Anwaltskosten wurden ebenfalls der Beklagten auferlegt.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Klägerin ihre Ansprüche schnell geltend machen kann.
  • Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten von Gaststättenbetreibern in öffentlichen Bereichen auf.
  • Das Urteil könnte eine Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle von Unfällen in Gaststätten haben.

Gastwirthaftung im Fokus: Rechte bei Sturzunfällen im Gastronomiebereich

Im Gastronomiebereich genießen Gäste das Recht auf eine sichere Umgebung. Die Haftung des Gastgebers ist ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu einem Sturzunfall kommt. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Gastronomen, ihre Räumlichkeiten so zu gestalten, dass Sicherheitsmängel, die zu Gefahren führen könnten, vermieden werden. Dies bedeutet nicht nur, dass offensichtliche Gefahren wie rutschige Böden behoben werden müssen, sondern auch, dass präventive Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Gästen ein sicheres Erlebnis zu gewährleisten. Bei einem Gästeunfall, der durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verursacht wurde, können Betroffene einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Die rechtliche Verantwortung des Gastgebers in solchen Fällen ist ein wichtiger Aspekt, den es zu verstehen gilt. Die entsprechenden Haftungsregelungen sind oft komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung der Umstände des einzelnen Falls, um festzustellen, ob eine Gefährdungshaftung vorliegt oder ob der Gastgeber seiner Pflicht zur Unfallverhütung nicht nachgekommen ist. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall analysiert, der die verschiedenen Facetten der Gastwirthaftung und die rechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit einem Sturzunfall beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Sturz im Außenbereich einer Gaststätte: Gericht spricht Klägerin 8.000 Euro Schmerzensgeld zu

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 23. Januar 2024 einer Klägerin Schadensersatz in Höhe von 8.000 Euro zugesprochen, nachdem diese im Außenbereich einer Gaststätte gestürzt war und sich dabei verletzt hatte. Der Vorfall ereignete sich am 21. Juli 2019 gegen 17:05 Uhr, als die damals 67-jährige Frau mit ihrem Stuhl eine Steinstufe hinunterfiel.

Verletzungen und Behandlung

Bei dem Sturz zog sich die Klägerin Verletzungen an beiden Armen, im Schulterbereich und der linken Gesäßseite zu….


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