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Gastwirthaftung nach Sturz eines Gastes bei Verkehrssicherungspflichtverletzung

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Ein verhängnisvoller Abend in einer Gaststätte endete für eine 67-jährige Frau mit schweren Verletzungen und einem Rechtsstreit. Nun sprach ihr das Gericht 8.000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem sie wegen einer ungünstigen Sitzordnung gestürzt war. Doch auch die Klägerin selbst trägt eine Mitschuld an dem Unfall, wie das Gericht urteilte.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Unfall ereignete sich im Außenbereich einer Gaststätte, während ein hoher Publikumsverkehr herrschte.
Die Klägerin stürzte von einer Steinstufe und zog sich mehrere Verletzungen zu, darunter Brüche und Prellungen.
Die Baugestaltung des Außenbereichs der Gaststätte, einschließlich der Nutzung öffentlicher Flächen, war umstritten.
Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, was zur Haftung führte.
Die Klägerin erhielt eine Entschädigung für Schmerzensgeld und die Erstattung von materiellen Schäden.
Es wurde ein Mitverschulden der Klägerin in Höhe von 40 Prozent angerechnet.
Vorgerichtliche Anwaltskosten wurden ebenfalls der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Klägerin ihre Ansprüche schnell geltend machen kann.
Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten von Gaststättenbetreibern in öffentlichen Bereichen auf.
Das Urteil könnte eine Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle von Unfällen in Gaststätten haben.


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