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Fristlose Busfahrerkündigung wegen Tätlichkeit gegen Fahrgast

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Ein Busfahrer, der zum Schläger wird – das Arbeitsgericht Göttingen bestätigt die fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters nach einem gewalttätigen Übergriff auf einen Fahrgast. Videoaufnahmen dokumentieren den schockierenden Vorfall, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unwiderruflich zerstört hat. Selbst eine 25-jährige Betriebszugehörigkeit konnte den Busfahrer nicht vor den Konsequenzen seiner Tätlichkeit bewahren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 219/23 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klage des Arbeitnehmers gegen die Kündigung wurde abgewiesen.
  • Die Entscheidung bezieht sich auf die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung.
  • Der Beklagte ist ein öffentlicher Nahverkehrsanbieter, der zur Stadt gehört und aufgrund von Sicherheitserfordernissen handelt.
  • Der Kläger war seit vielen Jahren als Omnibusfahrer tätig und hatte ein rechtlich geschütztes Arbeitsverhältnis aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit.
  • Die Kündigung erwies sich als rechtmäßig, da der Kläger gegen interne Vorgaben zur Kundenbewältigung verstoßen hatte.
  • Die dienstliche Anweisung und die Verweisungen auf geltende Regelungen zur Kundenbetreuung wurden dem Kläger rechtzeitig vermittelt.
  • Die Entscheidung basiert auf der Auslegung von arbeitsrechtlichen Vorgaben und den spezifischen Umständen des Vorfalls.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Interessen des Arbeitgebers gegenüber den des Arbeitnehmers überwiegen.
  • Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen, was seine rechtlichen Möglichkeiten einschränkt.
  • Die Auswirkungen dieser Entscheidung könnten die Rechtsprechung zu Kündigungen im öffentlichen Dienst beeinflussen und die Bedeutung von Sicherheitsvorgaben unterstreichen.

Fristlose Kündigung eines Busfahrers: Rechtliche Konsequenzen im Fokus

Die fristlose Kündigung eines Busfahrers stellt einen gravierenden Schritt im Arbeitsrecht dar, besonders wenn sie durch eine Tätlichkeit gegen einen Fahrgast begründet wird. Der Begriff „fristlose Kündigung“ verweist auf die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist, die oft in Fällen von schwerwiegenden Pflichtverletzungen angewendet wird. Ein solches Verhalten kann nicht nur die Glaubwürdigkeit des Fahrers in Frage stellen, sondern auch die Sicherheit der Fahrgäste gefährden. Häufig stehen Busfahrer in der Öffentlichkeit, was ihre Verhaltensweise umso mehr unter den Fokus der Aufmerksamkeit rückt. Im arbeitsrechtlichen Kontext ist es wichtig, die möglichen rechtlichen Folgen einer solchen Tätlichkeit zu betrachten. Neben den Disziplinarmaßnahmen, die ein Arbeitgeber ergreifen kann, spielt der Kündigungsschutz eine zentrale Rolle. Geschädigte Fahrgäste können Beschwerden einreichen, die den Arbeitsschutz und die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr betreffen. Vorfallprotokolle werden erstellt, um einen Vorfall zu dokumentieren, was die Basis für mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bildet. Bei den Bewerbungsprozessen von Busfahrern werden solche Vorfälle oft auch berücksichtigt, da sie Einfluss auf die Eignung und das Verhalten in dieser verantwortungsvollen Position haben können. Ein aktueller Fall, der diese Aspekte beleuchtet, zeigt die Konsequenzen einer solchen Kündigung eindrücklich auf und bietet Einblick in die sich daraus ergebenden rechtlichen Fragestellungen….


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