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Fristlose Busfahrerkündigung wegen Tätlichkeit gegen Fahrgast

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Ein Busfahrer, der zum Schläger wird – das Arbeitsgericht Göttingen bestätigt die fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters nach einem gewalttätigen Übergriff auf einen Fahrgast. Videoaufnahmen dokumentieren den schockierenden Vorfall, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unwiderruflich zerstört hat. Selbst eine 25-jährige Betriebszugehörigkeit konnte den Busfahrer nicht vor den Konsequenzen seiner Tätlichkeit bewahren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 219/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage des Arbeitnehmers gegen die Kündigung wurde abgewiesen. Die Entscheidung bezieht sich auf die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung. Der Beklagte ist ein öffentlicher Nahverkehrsanbieter, der zur Stadt gehört und aufgrund von Sicherheitserfordernissen handelt. Der Kläger war seit vielen Jahren als Omnibusfahrer tätig und hatte ein rechtlich geschütztes Arbeitsverhältnis aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit. Die Kündigung erwies sich als rechtmäßig, da der Kläger gegen interne Vorgaben zur Kundenbewältigung verstoßen hatte. Die dienstliche Anweisung und die Verweisungen auf geltende Regelungen zur Kundenbetreuung wurden dem Kläger rechtzeitig vermittelt. Die Entscheidung basiert auf der Auslegung von arbeitsrechtlichen Vorgaben und den spezifischen Umständen des Vorfalls. Das Gericht stellte fest, dass die Interessen des Arbeitgebers gegenüber den des Arbeitnehmers überwiegen. Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen, was seine rechtlichen Möglichkeiten einschränkt. Die Auswirkungen dieser Entscheidung könnten die Rechtsprechung zu Kündigungen im öffentlichen Dienst beeinflussen und die Bedeutung von


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