Ein Mitarbeiter der Automobilindustrie gewinnt einen überraschenden Sieg gegen seinen Arbeitgeber. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass ihm sein Dienstwagen nicht entzogen werden darf, da die Vertragsbedingungen zu unklar waren. Ein Urteil, das Arbeitnehmern Hoffnung macht und Arbeitgebern zeigt, dass klare Regelungen unerlässlich sind. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 1030/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger hatte einen Anspruch auf die Nutzung eines Dienstwagens zur Privatnutzung über den festgelegten Termin hinaus. Der Streit drehte sich um die Überlassung des Fahrzeugs nach Beendigung der aktuellen Tätigkeit. Die Regelungen im Arbeitsvertrag und den Ergänzungen waren entscheidend für die Rechtsprechung. Das Gericht stellte fest, dass die Vereinbarung zur Nutzung des Dienstwagens weiterhin gültig ist, solange der Kläger im Unternehmen bleibt. Der Widerruf der Fahrzeugüberlassung wurde als unzulässig erachtet, da kein sachlicher Grund vorlag. Die Entscheidung zeigt, dass auch mündliche Absprachen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen gewichtet werden können. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Rechte der Arbeitnehmer bezüglich der Kfz-Nutzung. Ein potenzieller Verlust des geldwerten Vorteils wurde durch das Urteil verhindert. Die Revision wurde nicht zugelassen, was die Rechtssicherheit für den Kläger erhöht. Dienstwagenüberlassung: Juristische Herausforderungen und wichtige Regelungen Die Dienstwagenüberlassung gehört zu den häufigsten Regelungen im Rahmen der Mitarbeitermobilität. Arbeitgeber nutzen oft betriebliche Fahrzeuge als Teil ihrer Dienstwagenregelung, um Arbeitnehmern zusätzliche Anreize zu bieten und ihre Mobilität zu fördern. Doch die Überlassung eines Dienstwagens ist nicht nur ein einfacher Vorteil, sondern auch mit rechtlichen Rahmenbedingungen verbunden. S
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de Familien-Haftpflichtversicherung: Häusliche Gemeinschaft Voraussetzung für Versicherungsschutz Das Oberlandesgericht Dresden entschied im Fall (Az.: 4 U 2595/22) vom 04. April 2023, dass der Kläger keinen Anspruch auf Leistungen aus der Familien-Haftpflichtversicherung hat, da er nicht nachweisen konnte, zum Zeitpunkt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer zu leben. Der Kläger, […]