Ein teurer Crash mit Folgen: Ein Luxussportwagen verliert nach einem Unfall deutlich an Wert. Das Landgericht Köln spricht dem Besitzer nun einen höheren Schadensersatz zu, da die Versicherung den Wertverlust zu niedrig angesetzt hatte. Das Urteil unterstreicht, dass bei Luxusautos besondere Regeln gelten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 O 206/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft einen Streit über Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls, insbesondere die Höhe der merkantilen Wertminderung eines Luxusfahrzeugs. Der Kläger hatte ein hochwertiges Fahrzeug, das bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde, und beauftragte einen Sachverständigen zur Ermittlung der Wertminderung. Die Beklagte, die Versicherung des Unfallverursachers, akzeptierte zunächst eine geringere Wertminderung als der Sachverständige feststellte. Im Verlauf des Prozesses kam es zu Verkaufsverhandlungen, die eine Reduzierung des ursprünglich angebotenen Kaufpreises für das Fahrzeug nach dem Unfall zeigten. Der Kläger argumentierte, dass bei Luxusfahrzeugen eine spezifische Marktanalyse erforderlich sei und nicht auf eine formelhafte Berechnung zurückgegriffen werden könne. Die Beklagte hingegen vertrat die Auffassung, dass die Regulierung angemessen gewesen sei und spezielle Regelungen für Luxusfahrzeuge nicht nötig seien. Das Gericht ließ ein Sachverständigengutachten einholen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Das Urteil stellte fest, dass die Wertminderung höher als ursprünglich von der Beklagten anerkannt war. Die Beklagte wurde zur Zahlung eines Betrages verurteilt, der die tatsächlichen Marktbedingungen nach dem Unfall berücksichtigte. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zukünftige Schadensersatzansprüche bei Luxusfahrzeugen, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung von Wertminderungen bei Versicherungen. Verkehrsunfall bei Luxusfahrzeugen: So ermitteln Sie den merkantil
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Voraussetzung für die Verwertbarkeit einer Messung durch Nachfahren ist die Einhaltung einer Mindestmessstrecke und eines gleichbleibenden, nicht zu großen Abstandes. Wird eine Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren allerdings zur Nachtzeit durchgeführt, so verlangt die Rechtsprechung grundsätzlich zudem auch Feststellungen zur Sicht und zur Beleuchtungssituation vor Ort, um die Zuverlässigkeit der Messung des […]