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Vaterschaftsanfechtung – Beginn der zweijährigen Anfechtungsfrist

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Ein Mutter kämpft darum, die Vaterschaft ihres Sohnes anzufechten, doch die Gerichte machen ihr einen Strich durch die Rechnung. Die Fristen sind verstrichen, und selbst ein Ergänzungspfleger kann das Rad der Zeit nicht zurückdrehen. Ein Fall, der die Grenzen des Rechts und die Bedeutung rechtzeitigen Handelns aufzeigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 WF 8/24 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Mutter möchte die Vaterschaft ihres Sohnes anfechten, da sie überzeugt ist, dass ein anderer Mann der biologische Vater ist.
  • Die Anfechtungsfristen sind bereits abgelaufen, weshalb die Mutter Verfahrenskostenhilfe beantragt.
  • Das Amtsgericht hat den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe abgelehnt, da keine Gründe für eine Ergänzungspflegschaft vorliegen.
  • Der Interessenkonflikt zwischen Mutter und Kind wurde vom Gericht nicht als gegeben angesehen.
  • Das Gericht stellte fest, dass eine Erneuerung der Anfechtungsfrist nicht möglich ist, auch nicht durch die Bestellung eines Ergänzungspflegers.
  • Der rechtliche Vertreter hat bereits mit der Anerkennung der Vaterschaft Kenntnis über die Situation erlangt, was zur Verfristung führte.
  • Das Gericht wies darauf hin, dass der Entzug der elterlichen Sorge nicht zu einer Neuregelung der Vaterschaft führt.
  • Eine gesetzliche Vertretung des Kindes zur Anfechtung ist nur durch den derzeitigen Vertreter möglich, was hier nicht gegeben ist.
  • Die Entscheidung des Gerichts könnte andere Eltern in ähnlichen Situationen verunsichern, da Möglichkeiten zur Anfechtung stark eingeschränkt sind.
  • Die grundsätzliche Rechtslage bleibt bestehen, dass versäumte Fristen nicht nachträglich aufgehoben werden können.

Vaterschaftsanfechtung: Fristen und rechtliche Aspekte im Familienrecht verstehen

Die Vaterschaftsanfechtung ist ein zentrales Thema im Familienrecht, das rechtliche Fragen hinsichtlich der biologischen Vaterschaft und der damit verbundenen Rechte und Pflichten aufwirft. Sie ermöglicht es einem potenziellen Vater, seine rechtliche Vaterschaft anzufechten, sofern er Zweifel an der biologischen Vaterschaft hat. Ein wichtiger Aspekt dieser Anfechtung ist die Anfechtungsfrist, die in der Regel zwei Jahre beträgt. Innerhalb dieses Zeitrahmens müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die Vaterschaft wirksam anzufechten und somit auch mögliche Unterhaltsansprüche und Sorgerechtsfragen zu klären. Die Anfechtung kann auf verschiedenen Gründen basieren, darunter etwa der Nachweis einer anderen biologischen Vaterschaft durch einen Vaterschaftstest. Der Schutz des Kindeswohls spielt dabei eine erhebliche Rolle, da das Familiengericht darauf achten muss, wie sich eine solche Anfechtung auf das Kind auswirkt. Eine rechtzeitige und dokumentierte Anfechtung ist entscheidend, um die Ansprüche auf Umgangsrecht und Elternrecht nicht zu gefährden. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit der Fragestellung des Beginns der zweijährigen Anfechtungsfrist auseinandersetzt und die relevanten rechtlichen Aspekte näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht bestätigt Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe für Vaterschaftsanfechtung

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss die Ablehnung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe bestätigt. Eine Mutter hatte diese beantragt, um eine Ergänzungspflegschaft zur Anfechtung der Vaterschaft ihres 8-jährigen Sohnes einzurichten….


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