Das Wichtigste: Kurz & knapp
Die Beschwerde der Tochter des Erblassers gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts wurde abgelehnt.
Der Erblasser hatte ein handschriftliches Testament verfasst, in dem seine Tochter enterbt wurde.
Das Testament aus dem Jahr 1999 setzte den Verein A. als Erben ein und hatte keine Berücksichtigung der Tochter zur Folge.
Der Beschluss des Nachlassgerichts stellte fest, dass das handschriftliche Testament wirksam ist und die Tochter nicht als Erbin berücksichtigt werden kann.
Das Gericht entschied, dass die Enterbung der Tochter gültig ist und der Erblasser testierfähig war.
Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Testament durch ein späteres Testament ersetzt oder vom Erblasser vernichtet wurde.
Die Beweisaufnahme brachte keine Erkenntnisse über das Originaldokument, was zur Entscheidung beitrug.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Tochter, die die Anfechtung des Testaments beantragte.
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, was die endgültige Entscheidung des Nachlassgerichts festlegt.
Diese Entscheidung verdeutlicht die Herausforderungen bei der Anfechtung von Testamenten, insbesondere ohne originale Beweismittel.
Testamentstreit: Gültigkeit von Testamentkopien vor Gericht geklärt
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