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Testament – Original verschwunden nur noch Kopie vorhanden

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Millionenerbschaft geht an langjährigen Freund statt an enterbte Tochter – Gericht bestätigt Gültigkeit des Testaments trotz fehlenden Originals und falscher Bezeichnung „Ehemann“. Überraschende Wendung in einem Erbstreit: Ein handschriftliches Testament, das nur in Kopie vorliegt, wird vom Gericht anerkannt und besiegelt das Schicksal einer enterbten Tochter. Die Richter folgen dem letzten Willen des Verstorbenen, der seinen langjährigen Weggefährten zum Alleinerben bestimmte, obwohl dieser fälschlicherweise als „Ehemann“ bezeichnet wurde.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Beschwerde der Tochter des Erblassers gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts wurde abgelehnt.
Der Erblasser hatte ein handschriftliches Testament verfasst, in dem seine Tochter enterbt wurde.
Das Testament aus dem Jahr 1999 setzte den Verein A. als Erben ein und hatte keine Berücksichtigung der Tochter zur Folge.
Der Beschluss des Nachlassgerichts stellte fest, dass das handschriftliche Testament wirksam ist und die Tochter nicht als Erbin berücksichtigt werden kann.
Das Gericht entschied, dass die Enterbung der Tochter gültig ist und der Erblasser testierfähig war.
Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Testament durch ein späteres Testament ersetzt oder vom Erblasser vernichtet wurde.
Die Beweisaufnahme brachte keine Erkenntnisse über das Originaldokument, was zur Entscheidung beitrug.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Tochter, die die Anfechtung des Testaments beantragte.
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, was die endgültige Entscheidung des Nachlassgerichts festlegt.
Diese Entscheidung verdeutlicht die Herausforderungen bei der Anfechtung von Testamenten, insbesondere ohne originale Beweismittel.


Testamentstreit: Gültigkeit von Testamentkopien vor Gericht geklärt
Ein Testament ist ein zentrales Dokument für die Regelung der Erbfolge und Nac[…]


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