Ein ehemaliger Dachdecker kämpft um seine Erwerbsminderungsrente, doch das Gericht entscheidet gegen ihn. Trotz mehrerer gesundheitlicher Probleme bescheinigen Gutachter ihm noch eine ausreichende Arbeitsfähigkeit für leichte Tätigkeiten. Der Kläger muss nun beweisen, dass er weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, um seinen Rentenanspruch durchzusetzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 8 R 13/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger beantragte eine Erwerbsminderungsrente aufgrund gesundheitlicher Probleme, darunter Schmerzen bei alltäglichen Tätigkeiten. Die Beklagte lehnte den Antrag ab, da der Kläger als leistungsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingestuft wurde. Es wurden mehrere Gutachten eingeholt, die keine gravierenden Leistungseinschränkungen feststellten. Der Kläger war der Meinung, dass seine schweren gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere eine Lungenerkrankung, nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Sozialgericht wies die Klage ab und bestätigte die Sichtweise der Beklagten, dass die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Das Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts und wies die Berufung des Klägers zurück. Es wurden keine außergerichtlichen Kosten zwischen den Beteiligten auferlegt. Eine Revision wurde nicht zugelassen, wodurch die Entscheidung rechtskräftig wurde. Die Entscheidung zeigt, dass medizinische Nachweise und Gutachten entscheidend für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente sind. Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, die Antragsteller im Hinblick auf die Anerkennung ihrer gesundheitlichen Beschwerden im Antragsverfahren haben können. Gerichtsurteil zur vollen Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen und Entscheidung Die Rente wegen Erwerbsminderung spielt eine entscheidende Rolle in der sozialen Absicherung bei Krankheit und gesundheitlichen Einschränkungen. Sie bietet finanzi
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Landesarbeitsgericht Köln – Az.: 11 Sa 841/20 – Urteil vom 12.05.2021 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.09.2020- 1 Ca 889/20 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung und die Pflicht der Beklagten, die Klägerin bis […]