Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gewerberaummietvertrag – Wirksamkeit von formularmäßigen Indexklauseln

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

David gegen Goliath im Gewerbemietvertrag: Ein Mieter kämpft gegen die regelmäßige Mieterhöhung aufgrund einer Indexklausel und scheitert vor Gericht. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigt die Gültigkeit der Klausel und stärkt damit die Position von Vermietern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 69/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Es wird über die Rechtsgültigkeit einer Indexklausel in einem Gewerbemietvertrag gestritten. Die Klage zielte darauf ab, rückständige Mietzahlungen einzufordern, die auf einer Indexanpassungsvereinbarung basieren. Das Landgericht entschied zugunsten des Klägers und erkannte die Wirksamkeit der Indexklausel an. Der Beklagte argumentierte, dass die Mietanpassung nur einmal jährlich erfolgen dürfe, was das Gericht jedoch widerlegte. Das Gericht stellte fest, dass die Klausel den Anforderungen des Preisklauselgesetzes entspricht, nicht dem Wohnraummietrecht. Es wurde entschieden, dass keine formalen Fehler in der Mietanpassungserklärung vorlagen. Die Zustimmung zur Anpassung des Mietzinses erfolgt nicht automatisch, sondern auf Anfrage der berechtigten Partei. Die Indexklausel ermöglicht sowohl Mietsteigerungen als auch -senkungen, was rechtlich zulässig ist. Die Entscheidung des Gerichts könnte eine Signalwirkung für ähnliche Streitigkeiten in Gewerbemietverträgen haben. Mieter sind angehalten, ihre Verträge auf die Wirksamkeit von Indexklauseln zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf das Preisklauselgesetz. Gewerberaummietvertrag: Rechtliche Klarheit zu Indexklauseln im Mietrecht Im Rahmen des Mietrechts spielt der Gewerberaummietvertrag eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um die Gestaltung von Vertragsbedingungen für Geschäftsräume geht. Ein wesentlicher Aspekt, der in diesem Zusammenhang häufig zur Diskussion steht, ist die Indexklausel, die eine Mietpreisanpassung an die Inflation ermöglicht. Diese formularmäßigen Klauseln sin


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv