Ein Busfahrer, der seit Jahren regelmäßig synthetische Cannabinoide konsumierte, verliert seinen Führerschein und damit seinen Job. Das Gericht bestätigt: Wer berauscht am Steuer sitzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Der Weg zurück zum Führerschein ist lang und erfordert den Nachweis der Fahreignung. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 19 S 23.3081 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antragsteller hat gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis in mehreren Klassen Widerspruch eingelegt. Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und einem früheren Entzug beantragt. Ein Strafverfahren wegen des Konsums eines synthetischen Cannabinoids wurde gegen den Antragsteller eingeleitet. Der Konsum erfolgte regelmäßig, während der Antragsteller angibt, keine Abhängigkeit zu verspüren. Die Fahrerlaubnisbehörde hörte den Antragsteller zur beabsichtigten Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von missbräuchlichem Konsum an. Der Antragsteller argumentierte, dass die Voraussetzung für die Einstufung seines Konsums als übermäßig nicht erfüllt sei. Das Gericht entschied gegen den Antragsteller und lehnte seinen Antrag ab. Die Entscheidung beruht auf der Einschätzung, dass regelmäßiger Konsum eines psychoaktiven Stoffes vorliegt. Es wird klargestellt, dass auch nicht betäubungsmittelähnliche Substanzen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen können. Die Auswirkungen betreffen die Möglichkeit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Notwendigkeit medizinischer Gutachten in solchen Fällen.
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 4 U 26/15 – Urteil vom 23.11.2017 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 29.01.2015 (Aktenzeichen 3 O 295/13) wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussberufung des Klägers und unter Zurückweisung des weitergehenden Anschlussrechtsmittels wird das vorbezeichnete Urteil unter Ziffer […]