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Arbeitsunfall – haftungsbegründende Kausalität – Osteoporose – Beweiswürdigung

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Osteoporose hin oder her – ein Arbeiter bekommt Recht: Selbst mit vorgeschädigter Wirbelsäule kann ein Arbeitsunfall der Auslöser für einen Wirbelbruch sein. Ein Thüringer Gericht entschied zugunsten eines Mannes, der beim Verschieben eines schweren Regals einen Wirbel brach, obwohl er an Osteoporose litt. Die Berufsgenossenschaft hatte zunächst abgelehnt, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, doch das Gericht stellte klar: Das Unfallereignis war die wesentliche Ursache für die Verletzung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 265/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, der zu einer Wirbelsäulenfraktur führte. Im Streitfall ging es um die Frage, ob der Arbeitsunfall durch eine bereits bestehende Osteoporose beeinflusst wurde. Die Beklagte hatte zunächst die Anerkennung des Unfalls abgelehnt, was auf eine vermutete Zusammenwirkung von Osteoporose und dem Unfallgeschehen zurückzuführen war. Das Gericht stellte fest, dass die Umstände des Unfalls die Schmerzen und die Fraktur eindeutig erklären konnten, unabhängig von der Osteoporose. Der Kläger hatte beim Heben eines schweren Regal­teils starke Schmerzen erlitten, was nachweislich mit dem Unfall zusammenhing. Die medizinische Expertise hob hervor, dass der Unfall als Anlass für die Kompressionsfraktur zu betrachten ist, trotz vorhandener Osteoporose. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers, indem es die Beklagte zur Übernahme der Behandlungskosten und zur Zahlung von Verletztengeld verpflichtete. Die Entscheidung des Gerichts zielt darauf ab, die Rechte von Versicherten zu schützen und klare Kriterien für die Anerkennung von Arbeitsunfällen aufzustellen. Die Folgen dieser Entscheidung könnten wegweisend für ähnliche Fälle sein, in denen Osteoporose und Arbeitsunfälle in Verbindung stehen. Die Beklagte muss die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen, was die finanziellen Belastungen


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