Eine Grundstücksteilung ist mehr als nur das Ziehen neuer Grenzlinien. Es ist ein komplexer Prozess, der rechtliche Präzision und notarielle Expertise erfordert, um sicherzustellen, dass Ihr Land in Ihrem Sinne aufgeteilt wird. Dieser Artikel führt Sie durch die Feinheiten der Grundstücksteilung, von den ersten Planungsschritten bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch, und beleuchtet dabei die entscheidende Rolle des Notars als Hüter der Rechtssicherheit. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Grundstücksteilung ist ein komplexer Prozess, der präzise rechtliche Schritte und notarielle Expertise erfordert. Wesentlich für die Teilung ist die Beachtung des § 19 BauGB, der die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegt und sicherstellt, dass keine baurechtlichen Vorschriften verletzt werden. In vielen Fällen ist keine Teilungsgenehmigung mehr erforderlich, es sei denn, die Gemeinde hat eine entsprechende Satzung erlassen. Die Grundbuchordnung regelt die formale Eintragung neuer Grundstücke im Grundbuch, wobei für jedes neue Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt angelegt werden muss. Bei der Realteilung entstehen physisch getrennte Grundstücke, die durch einen Vermessungsingenieur festgelegt und im Liegenschaftskataster eingetragen werden. Die ideelle Teilung führt zu Miteigentumsanteilen am unveränderten Grundstück und erfordert keine physische Vermessung. Die Wahl zwischen Real- und ideeller Teilung beeinflusst die Verfügungsrechte, steuerliche Aspekte und die Haftung der Eigentümer. Der Ablauf einer Grundstücksteilung umfasst die rechtliche Vorprüfung, die behördliche Genehmigung, die vermessungstechnische
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Frankfurt Az.: 1 UF 38/99 Urteil vom 08.07.1999 Vorinstanz: AG Seligenstadt – Az.: 3 C 869/98 Das OLG Frankfurt am Main hat auf die mündliche Verhandlung vom XX für Recht erkannt: Das angefochtene Urteil wird im Ausspruch zum Versorgungsausgleich abgeändert. Die Vereinbarung der Parteien zur Durchführung des Versorgungsausgleichs vom 08.11.1999 […]