Nürnberger Bauherr darf trotz Nachbarstreit weiterbauen: Gericht sieht Lärche nicht in Gefahr. Baumwurzeln gekappt, Schutzzaun zu klein? – Verwaltungsgericht Ansbach lässt Bauarbeiten zu, Ärger um Baumschutz landet vor Zivilgericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: AN 9 E 24.82 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antrag auf eine sofortige Baueinstellung wurde abgelehnt, was die Rechte der Antragsteller hinsichtlich ihres Baumbestandes betrifft. Die Antragsteller besaßen eine Lärche, deren Wurzeln und Krone teilweise auf das Nachbargrundstück reichen. Der Beigeladene erhielt eine Baugenehmigung für den Bau eines Einfamilienhauses, die auch einen Wurzeleingriff an der Lärche umriss. Die Baugenehmigung beinhaltete strenge Auflagen zur Schonung und zum Schutz des Baumbestandes während der Bauarbeiten. Der Fachbetrieb für Baumpflege muss alle Schutzmaßnahmen begleiten und dokumentieren, bevor die Bauarbeiten beginnen. Um die Bäume zu schützen, sind vor Beginn der Bauarbeiten Schutzzäune aufzustellen, die den Wurzelbereich umfassen. Die Bauarbeiten müssen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Richtlinien erfolgen, um Schäden an den Bäumen zu vermeiden. Der Gerichtsbeschluss stellt klar, dass ein Eingriff in den Baumbestandes ordnungsgemäß geregelte und genehmigte Maßnahmen erfordert. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zukünftige Bautätigkeiten in der Nähe von schützenswerten Bäumen. Eigentümer sollten sich bewusst sein, dass ihre Rechte bezüglich des Baumbestandes gegen Bauvorhaben durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen geschützt sind. Gerichtsurteil stärkt Nachbaransprüche bei Baumaßnahmen und Immissionen Im Bereich des Nachbarrechts spielt der Nachbaranspruch eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um Baumaßnahmen geht, die in der Nähe eines Grundstücks geplant oder bereits durchgeführt werden. Grundstücksnutzung und die damit verbundenen Bauvorhaben können erheblic
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OLG München – Az.: 34 Wx 386/18 – Beschluss vom 04.07.2019 Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau – Grundbuchamt – vom 6. Juni 2018 aufgehoben. Gründe I. Im Grundbuch des Amtsgerichts P. ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – bestehend aus den Beteiligten zu 1 und 2 sowie […]