BAföG-Traum geplatzt: Ein Informatikstudent scheitert vor Gericht, weil er wichtige Angaben zu seinem Vater verschweigt. Trotz mehrfacher Aufforderung verweigerte er die Mitwirkung – und muss nun die Konsequenzen tragen. Das Gericht bestätigt: Wer nicht kooperiert, bekommt kein Geld vom Staat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 K 504/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger strebte eine rückwirkenDas zuständige Amt forderte wiederholt und fristgebunden die notwendigen Informationen an, wobei es klar auf die Konsequenzen einer Unterlassung hinwies. Trotz der Mitteilungspflichten des Amtes sah das Gericht die Hinweise auf die Folgen unzureichender Mitwirkung als ausreichend an. Der Kläger reichte erst nach der Versagung der Leistungen Unterlagen ein, was das Gericht als zuschussantragenden Zögern wertete. Das Gericht entschied, dass die Versagung der BAföG-Leistungen für den Zeitraum vor der vollständigen Mitwirkung rechtens war. Die Entscheidung des Gerichts stützt sich auf die Auffassung, dass der Kläger genügend Zeit hatte, um die benötigten Informationen früher bereitzustellen. Das Gericht verneinte auch die Notwendigkeit einer Anhörung, da keine belastenden Entscheidungen oder Verwaltungsakte vorlagen. Im Urteil wurde die Kostenübernahme des Klägers für das Verfahren angeordnet, was die finanzielle Belastung im Falle eines Verlustes zeigt. Die Entscheidung hat zur Folge, dass zukünftige Anträge auf BAföG auch bei verspäteter Mitwirkung möglicherweise abgelehnt werden können. Die Kläger sollten sich darüber im Klaren sein, dass dokumentierte Mitwirkung und prompte Reaktion auf Aufforderungen entscheidend für den Erhalt von BAföG-Leistungen sind. BAföG-Versagung: Rechte und Pflichten bei fehlender Mitwirkung verstehen Die Bundesausbildungsförderung (BAföG) ist ein zentrales Instrument zur finanziellen Unterstützung von de Ausbildungsförderun
Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de AG Leipzig, Az.: 341 F 4556/14, Beschluss vom 27.04.2015 1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (Vers. Nr. …M 558) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 13,7495 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto …M 083 bei der […]