Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

BAföG – Versagung wegen fehlender Mitwirkung

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

BAföG-Traum geplatzt: Ein Informatikstudent scheitert vor Gericht, weil er wichtige Angaben zu seinem Vater verschweigt. Trotz mehrfacher Aufforderung verweigerte er die Mitwirkung – und muss nun die Konsequenzen tragen. Das Gericht bestätigt: Wer nicht kooperiert, bekommt kein Geld vom Staat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 K 504/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger strebte eine rückwirkenDas zuständige Amt forderte wiederholt und fristgebunden die notwendigen Informationen an, wobei es klar auf die Konsequenzen einer Unterlassung hinwies. Trotz der Mitteilungspflichten des Amtes sah das Gericht die Hinweise auf die Folgen unzureichender Mitwirkung als ausreichend an. Der Kläger reichte erst nach der Versagung der Leistungen Unterlagen ein, was das Gericht als zuschussantragenden Zögern wertete. Das Gericht entschied, dass die Versagung der BAföG-Leistungen für den Zeitraum vor der vollständigen Mitwirkung rechtens war. Die Entscheidung des Gerichts stützt sich auf die Auffassung, dass der Kläger genügend Zeit hatte, um die benötigten Informationen früher bereitzustellen. Das Gericht verneinte auch die Notwendigkeit einer Anhörung, da keine belastenden Entscheidungen oder Verwaltungsakte vorlagen. Im Urteil wurde die Kostenübernahme des Klägers für das Verfahren angeordnet, was die finanzielle Belastung im Falle eines Verlustes zeigt. Die Entscheidung hat zur Folge, dass zukünftige Anträge auf BAföG auch bei verspäteter Mitwirkung möglicherweise abgelehnt werden können. Die Kläger sollten sich darüber im Klaren sein, dass dokumentierte Mitwirkung und prompte Reaktion auf Aufforderungen entscheidend für den Erhalt von BAföG-Leistungen sind. BAföG-Versagung: Rechte und Pflichten bei fehlender  Mitwirkung verstehen Die Bundesausbildungsförderung (BAföG) ist ein zentrales Instrument zur finanziellen Unterstützung von de Ausbildungsförderun


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv