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Notarkosten – Bestimmung des Geschäftswerts für Treuhandgebühr

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Millionen-Treuhandgebühr sorgt für Zoff: Verkäufer wehrt sich gegen horrende Notarkosten nach Grundstücksdeal! Gericht bestätigt jedoch die hohe Gebühr – war der Notar im Recht? Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 OH 35/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Notarkostenrechnung, die auf einem hohen Geschäftswert beruhte. Der Sachverhalt drehte sich um den Verkauf eines Grundstücks mit bestehenden Grundschulden, die beim Kaufvertrag berücksichtigt werden mussten. Der Antragsteller argumentierte, dass der Geschäftswert durch die bestehenden Grundschulden zu niedrig angesetzt wurde. Die Entscheidung des Gerichts stellte fest, dass die Rechnung formell korrekt und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend war. Das Gericht erkannte an, dass die Abrechnung des Notars auf dem tatsächlichen Treuhandauftrag basierte, der den gesamten Kaufpreis als Geschäftswert festlegte. Es wurde festgestellt, dass die Rechnung die erforderlichen Informationen gemäß den Vorschriften enthielt und somit kein Verstoß gegen das Zitiergebot vorlag. Die Entscheidung kam ohne Gebühren für die Parteien zustande und die außergerichtlichen Kosten wurden nicht erstattet. Der Beschluss könnte für andere Betroffene von Bedeutung sein, die ähnliche Schwierigkeiten mit Notarkosten haben. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass die formelle Richtigkeit einer Rechnung schwer anfechtbar ist. Es wird empfohlen, bei Unsicherheiten Rechtsrat einzuholen, um die individuelle Situation besser zu klären. Notarkosten im Immobilienkauf: Geschäftswert und Treuhandgebühr im Fokus Die Notarkosten spielen eine wesentliche Rolle, insbesondere beim Immobilienkauf oder der notarielle Beurkundung von Verträgen. Diese Kosten setzen si


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