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Arbeitszeitbetrug – abgestufte Darlegungs- und Beweislast – Interessenabwägung

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Rettungssanitäterin siegt vor Gericht: Kündigung wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs unrechtmäßig! Arbeitgeber konnte schwerwiegende Vorwürfe nicht beweisen, Einzelfall reichte nicht für Kündigung aus. Nun muss er sogar die Prozesskosten tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 Sa 577/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil behandelt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Rettungssanitäterin aufgrund von Vorwürfen über falsche Zeitangaben und Pausenregelungen. Der Klägerin wurde im Rahmen der Kündigung sowohl eine ordentliche als auch eine Verdachtskündigung vorgeworfen. Es gab Unstimmigkeiten darüber, ob die Klägerin die erforderlichen Folgearbeiten nach den Einsatzfahrten gemeinsam mit einem Teamkollegen oder allein durchgeführt hat. Die Prüfung der Arbeitszeit der Klägerin ergab, dass sie in einem Monat regelmäßig längere Einsatzzeiten hatte als ihre Kollegen. Ein weiterer Streitpunkt war eine nachträglich beantragte Gutschrift für eine Pause, die von der Beklagten als unrechtmäßig angesehen wurde. Das Gericht wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte die Entscheidung des vorherigen Gerichts. Eine Revision wurde nicht zugelassen, was das Urteil rechtskräftig macht. Das Gericht stellte fest, dass die Vorwürfe der Beklagten nicht ausreichend belegt waren, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Diese Entscheidung bietet Klarheit über die Anforderungen an eine ordentliche und verdachtsunabhängige Kündigung im Arbeitsrecht. Arbeitnehmer können durch diese E


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