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Arbeitsunfall – Anforderungen an haftungsbegründende Kausalität

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Ein Kopftremor nach stundenlanger Schreibtischarbeit – Arbeitsunfall oder nicht? Eine Frau kämpft vor Gericht um die Anerkennung ihres Leidens, doch Gutachter und Richter sehen keinen klaren Zusammenhang. War es wirklich nur eine „Gelegenheitsursache“ oder steckt mehr dahinter? Ein Fall, der die Grenzen der Beweisbarkeit im Arbeitsrecht aufzeigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 U 16/23 D | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin beantragte die Anerkennung eines Kopftremors als Arbeitsunfall, verursacht durch Überlastung am Arbeitsplatz. Der Streit entstand über den Zusammenhang zwischen der einseitigen Belastung im Job und dem aufgetretenen Gesundheitsschaden. Die Beklagte hatte den Unfall nicht anerkannt, da kein klarer ursächlicher Zusammenhang ermittelt werden konnte. Die medizinische Expertise war unklar, da keine organische Ursache für den Kopftremor festgestellt wurde. Der Gerichtshof wies die Berufung zurück und bestätigte die Entscheidung der Beklagten. Die Entscheidung basierte darauf, dass die Klägerin durch eine bereits bestehende Erkrankung möglicherweise eine erhöhte Anfälligkeit für den Tremor hatte. Der zeitliche Rahmen zwischen der beruflichen Belastung und dem Eintreten des Tremors ließ keinen eindeutigen Nachweis für einen Arbeitsunfall zu. Die Nicht-Anerkennung des Ereignisses führte zur Verantwortung der Beklagten für die Mitteilung der Ursachen und deren Zusammenhänge. Diese Entscheidung kann Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben, in denen die Ursache von Beschwerden schwerer nachweisbar ist. Der Sachverhalt verdeutlicht die Komplexität der Ursachenforschung im Zusammenhang mit psychischen und physischen Belastungen am Arbeitsplatz. Arbeitsunfall: Haftung, Kausalität und Schadensersatz im konkreten Fall analysiert Ein Arbeitsunfall stellt einen betrieblichen Vorfall dar, der während einer beruflichen Tätigkeit geschieht und oft zu ernsthaften Verletzungen


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