Die Maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche ist in Deutschland gesetzlich geregelt und dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern. Werden diese Grenzen überschritten, können Arbeitgeber mit Sanktionen oder Strafen rechnen. Es ist daher für Arbeitgeber von großer Bedeutung, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer korrekt zu erfassen und zu überwachen. (Symbolfoto: kosmos111/canva) ✔ Das Wichtigste in Kürze Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt in Deutschland die gesetzlichen Grenzen für die maximal zulässige Arbeitszeit für Arbeitnehmer fest, um deren Gesundheit, Wohlbefinden und Sicherheit zu gewährleisten. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die gesetzliche Grundlage in Deutschland für die Festlegung der Maximalarbeitszeit, Pausen- und Ruhezeitenregelungen für Arbeitnehmer. Der Geltungsbereich des ArbZG erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer, mit einigen Ausnahmen wie leitende Angestellte oder Pflegepersonal. Die tägliche Arbeitszeit sollte regulär 8 Stunden nicht überschreiten, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden, kann aber in dringenden Fällen auf 60 Stunden erhöht werden. Die monatliche Arbeitszeit darf bei einer 48-Stunden-Woche maximal 206,4 Stunden betragen, bei 10 Stunden Tagesarbeitszeit maximal 258 Stunden. Für Arbeitszeiten zwischen 6-9 Stunden ist eine 30-minütige Pause, über 9 Stunden eine 45-minütige Pause vorgeschrieben. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Überstunden können negative Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer haben, wie Stress, Schlafmangel und erhöhtes Unfallrisiko. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten systematisch zu erfa
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil ein Fahrzeugführer die Fahrspur wechselt ohne hierbei einen Schulterblick zu tätigen, so haftet er zu 100 % für den von ihm verursachten Sachschaden. Die Betriebsgefahr des vom Geschädigten geführten Fahrzeugs tritt aufgrund des grob verkehrswidrigen Verhaltens des schädigenden Fahrzeugführers vollständig zurück. Dies gilt auch […]