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Erlöschen Erbbaurecht – Grundstücksherausgabe Zug-um-Zug – Eintragung Entschädigungsforderung

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Ein Erbbaurechtsstreit um drei Grundstücke in H. geht in die nächste Runde: Nach 100 Jahren Laufzeit will die Stadttochter ihr Land zurück, doch die Erbbauberechtigte wehrt sich. Gilt die gesetzliche Verlängerung nicht, und was bedeutet ein altes Schreiben der Hansestadt? Das Oberlandesgericht Rostock hat entschieden.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Klägerin fordert die Herausgabe von Grundstücken, nachdem ein Erbbaurechtsvertrag abgelaufen ist.
Die Beklagte ist im Besitz dieser Grundstücke, während die Klägerin die Eigentümerin ist.
Der Erbbaurechtsvertrag sah vor, dass das Erbbaurecht zum 01.04.2021 endet.
Das Gericht entschied, dass die Beklagte die Grundstücke an die Klägerin zurückgeben muss.
Die Entscheidung basiert auf der Rechtsauffassung, dass das Erbbaurecht tatsächlich erloschen ist.
Das Gericht stellte sicher, dass die Klägerin eine Entschädigung für den Verlust des Erbbaurechts erhält.
Eine Vorabklausel ermöglicht der Beklagten, die Herausgabe durch Sicherheitsleistung abzuwenden.
Die Beklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Entscheidung sofort wirksam sein kann.
Die Entscheidung hat Auswirkungen auf ähnliche Fälle, indem sie die Rechte der Eigentümer bei Erlöschen von Erbbaurechten klärt.


Erbbaurecht gekündigt: Wichtige rechtliche Aspekte und Entschädigungsansprüche
Das Erbbaurecht ist ein spezielles Rechtsinstitut im Grundstücksrecht, das es Grundstückseigentümern ermöglicht, anderen Personen das Nutzungsrecht an ihrem Grundstück gegen Zahlung eines Erbbauzinses zu übertragen. Häufig wird es genutzt, um Eigentum zu schaffen, ohne dass die Grundstücke direkt verkauft werden. Es kann jedoch zu Komplikationen kommen, insbesondere wenn es um die Kündigung des Erbbaurechts und die anschließende Herausgabe des Grundstücks geht. Das Erlöschen des Erb[…]


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