Verzicht auf ein Erbe: Notarielle Ausschlagungserklärung verstehen Der Tod eines Verwandten oder geliebten Menschen kann eine schwierige und emotionale Zeit sein. Neben der Trauer müssen sich potenzielle Erben auch mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen, insbesondere mit der Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen oder ablehnen wollen. Dieser Artikel befasst sich mit der notariellen Ausschlagungserklärung, einem wichtigen Instrument im deutschen Erbrecht. Wir werden die rechtlichen Grundlagen, den Prozess und die Konsequenzen einer solchen Erklärung erläutern und dabei praktische Hinweise und Beispiele geben. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Die notarielle Ausschlagungserklärung ermöglicht es potenziellen Erben, ein Erbe offiziell und rechtsverbindlich abzulehnen. Die rechtlichen Grundlagen sind in den §§ 1942 bis 1957 BGB geregelt. Eine Erbausschlagung muss in der vorgeschriebenen Form erfolgen, um wirksam zu sein. Sie kann nur gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden. Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Erbfalls und der Berufung. Diese Frist kann unter bestimmten Umständen verlängert werden, ist jedoch nicht verlängerbar, wenn sie versäumt wird. Die notarielle Beurkundung der Ausschlagung beinhaltet die Terminvereinbarung mit einem Notar, die Erklärung und die Übermittlung an das Nachlassgericht. Fehler im Ablauf können zur Unwirksamkeit der Ausschlagung
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 12 U 147/20 – Urteil vom 07.04.2021 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 06.11.2020, Az. 2 O 88/17, – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, der Klägerin für die rechtzeitige Herstellung des Einfamilienhauses in […]