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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorbeifahrt an haltendem Bus – Bremsbereitschaft

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Ein Junge, ein Bus, ein Auto – und ein folgenschwerer Zusammenstoß. Das Oberlandesgericht Hamm musste entscheiden, wer die Verantwortung trägt, wenn ein Kind beim Überqueren der Straße von einem Auto erfasst wird. Die Richter sahen die Schuld nicht nur beim Autofahrer, sondern auch beim Kind selbst – doch wer muss am Ende den größeren Teil der Konsequenzen tragen? Zum vorliegenden Urteil Az.: I-7 U 120/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger hat einen Anspruch auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalls. Der Verkehrsunfall ereignete sich, als der Kläger als Fußgänger mit einem Fahrzeug kollidierte. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte als Fahrzeughalter und Fahrer haftet. Der Kläger trägt eine Mithaftung von 30 Prozent, was die Gesamtschuld mindert. Die Haftungsquote wurde aufgrund der Umstände des Einzelfalls und des Verschuldens der Beteiligten festgelegt. Der Unfall wurde nicht durch höhere Gewalt verursacht, daher besteht eine Ersatzpflicht. Das Gericht folgte der vorherigen Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung zurück. Die Entscheidung des Gerichts hat Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigung, die dem Kläger zusteht. Der Kläger erhält 70 Prozent seiner Schadensersatzansprüche von den Beklagten. Die Kosten des Verfahrens wurden anteilig zwischen Kläger und Beklagten verteilt. Vorbeifahrt an haltenden Bussen: Rechtliche Konsequenzen und Verkehrssicherheit Die Vorbeifahrt an einem haltenden Bus stellt eine häufige Gefahrensituation i


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