Drogenfund in Mannheim: Eine junge Frau wird wegen des Besitzes von erheblichen Mengen Marihuana und Kokain zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ihr Geständnis, ihre Therapiebereitschaft und die positive Sozialprognose bewahren sie vor dem Gefängnis. Ein Fall, der die Gratwanderung zwischen Strafe und Resozialisierung im deutschen Rechtssystem verdeutlicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Ls 804 Js 40475/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Angeklagte wurde wegen unerlaubten Besitzes von Marihuana und Kokain verurteilt, wobei die Betäubungsmittel für den Eigenkonsum bestimmt waren. Die Strafe wurde auf ein Jahr und drei Monate festgelegt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil stellt einen wichtigen Bezug zur rechtlichen Neuregelung über den Besitz von Marihuana dar, die seit April 2024 in Kraft ist. Es gab ein umfassendes Geständnis der Angeklagten, das in die Entscheidungen des Gerichts einfloss. Die Angeklagte hat sich in einer stationären Therapie bemüht, was positiv in die Strafzumessung einfloss. Der Besitz der harten Droge Kokain stellte einen erheblichen Strafschärfungsgrund dar, da die Menge weit über der Grenze für eine nicht geringe Menge lag. Die Entscheidung zur Strafaussetzung zur Bewährung basierte auf einer positiven Sozialprognose für die Angeklagte. Das Gericht erachtete die Kombination von Marihuana und Kokain als besonders problematisch, wobei der Marihuanabesitz aktuell rechtlich anders bewertet wird. Die Angeklagte hatte zuvor keine Vorstrafen, was zu einer milderen Bewertung führte. Die Kosten des Verfahrens mussten von der Angeklagten getragen werden. Gerichtsurteil: Unerlaubter Drogenbesitz in nicht geringer Menge unter Strafe Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln, insbesondere in nicht geringer Menge, stellt eine schwerwiegende strafbare Handlung dar und wird im deutschen Drogenrecht durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) klar reglementier
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de LG Berlin, Az.: 502 Qs 71/16, Beschluss vom 22.12.2016 Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 06.10.2016 aufgehoben. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wird angeordnet, der Strafbefehl vom 10.03.2014 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Tiergarten – Strafrichter – zurückverwiesen. Die […]