Das Wichtigste: Kurz & knapp
Die Entscheidung behandelt die Wirksamkeit einer Pflichtteilsstrafklausel in einem Testament und deren Auswirkungen auf die Erbenstellung.
Das Gericht hat die Anweisung erteilt, dass das Grundbuchamt die beantragte Berichtigung nicht von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen darf.
Die Beratung des Grundbuchamtes zur Notwendigkeit eines Erbscheins war rechtlich fehlerhaft.
Die Antragsteller können auch ohne Erbschein nachweisen, dass keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.
Der Nachweis kann durch Urkunden und Erklärungen in bestimmter Form erbracht werden.
Eidesstattliche Versicherungen durch die Erben sind in diesem Verfahren nicht erforderlich oder zulässig.
Die Entscheidung stellt klar, dass die Anforderungen an die Nachweispflichten im Grundbuchverfahren flexibel gehandhabt werden können.
Grundbuchamt und Gerichte müssen die Erbenstellung auch ohne einen formellen Erbschein anerkennen, wenn entsprechender Nachweis vorliegt.
Diese Entscheidung sorgt für mehr Rechtssicherheit für Erben, die unsicher über ihre Ansprüche sind.
Die rechtlichen Anforderungen an die Verfahrensweisen im Erbschein- und Grundbuchverfahren wurden durch das Urteil präzisiert.
Pflichtteilsstrafklausel im Testament: Ein Fallbericht zur Erbregelung
Ein notarielles Testament ist eine formale und rechtssichere Möglichkeit, um den eigenen Nachlass zu regeln. Es ermöglicht Testierenden, ihre Erben festzulegen und damit die Erbfolge nach ihrem[…]