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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietvertragsergänzung – Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen

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Eine Berliner Vermieterin scheitert mit ihrer Eigenbedarfskündigung, da eine alte Vertragsklausel ihr einen Strich durch die Rechnung macht. Das Gericht bestätigt: Mieterrechte sind auch für neue Eigentümer bindend! Selbst ein Blick in die Wohnung bleibt der Vermieterin verwehrt – kein Anlass, keine Besichtigung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 64 S 198/22 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde zurückgewiesen, was die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt.
  • Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
  • Eine Eigenbedarfskündigung wurde aufgrund einer Mietvertragsergänzung für unwirksam erklärt.
  • Der zeitliche Abstand zwischen den Unterschriften auf der Vertragsurkunde mindert nicht die Wirksamkeit der Mietvertragsergänzung.
  • Der Einwand einer unwirksamen Abrede zu Lasten Dritter wurde zurückgewiesen.
  • Entscheidend für die Wirksamkeit der Mietvertragsergänzung sind die allgemeinen Regeln für den Vertragsabschluss und nicht die Unterschriftsdaten.
  • Die Formvorschriften, die für die Wirksamkeit des Vertrages gelten, wurden eingehalten.
  • Die Klage der Klägerin auf Zahlungsansprüche und Zutrittsgewährung wurde abgewiesen.
  • Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung von Mietvertragsergänzungen für den Ausschluss von Eigenbedarf.
  • Mieter müssen auf schriftliche Vereinbarungen im Mietvertrag achten, um sich vor Eigenbedarfskündigungen zu schützen.

Eigenbedarfskündigung im Mietrecht: Rechte und Schutz für Mieter erläutert

In einem unbefristeten Mietverhältnis genießen Mieter besondere Rechte, die durch das Wohnraummietrecht geschützt werden. Eine Kündigung durch den Vermieter, insbesondere die Eigenbedarfskündigung, kann oft zu Verunsicherung und Konflikten führen. Doch nicht jede Kündigung ist rechtlich zulässig. Es gibt verschiedene Regelungen, die Mieter davor schützen, ihre Wohnung ohne triftigen Grund zu verlieren. Dazu zählen umfangreiche Kündigungsfristen und besondere Bedingungen, die im Mietvertrag festgehalten sind. Eine Mietvertragsergänzung kann zudem entscheidend sein, um die Bedingungen für eine Kündigung zu präzisieren. Hier können spezielle Vereinbarungen getroffen werden, die Eigenbedarfskündigungen ausschließen oder zumindest die Bedingungen dafür verschärfen. Mieter haben das Recht, sich über diese Aspekte zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Ein Mieterschutzbund kann hierbei oft wertvolle Unterstützung bieten, vor allem wenn es um rechtliche Fragen zur Mietpreisbremse oder zur Nebenkostenabrechnung geht. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit der Thematik der Mietvertragsergänzung und der Eigenbedarfskündigung auseinandersetzt und dessen vielschichtige Aspekte analysiert.

Der Fall vor Gericht


Eigenbedarfskündigung durch Mietvertragsklausel unwirksam

Das Landgericht Berlin II hat in einem Urteil vom 16.05.2024 eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg zurückgewiesen. Der Fall drehte sich um eine Eigenbedarfskündigung, die aufgrund einer nachträglichen Mietvertragsergänzung als unwirksam eingestuft wurde.

Wirksamkeit der Vertragsergänzung bestätigt

Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit einer im Jahr 2001 getroffenen Mietvertragsergänzung, die einen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung vorsah….


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