Frankfurt: Verzögerter Wohnungstraum wird zum Albtraum für Bauträger! Gericht zwingt zur Übergabe und saftigem Schadensersatz. Käuferin siegt nach jahrelangem Rechtsstreit um verspätete Eigentumswohnung. Bauträger muss tief in die Tasche greifen – Entschädigung läuft weiter! Zum vorliegenden Urteil Az.: 29 U 62/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Entscheidung betrifft die Übergabe einer neu errichteten Eigentumswohnung sowie Schadensersatz wegen verzögerter Übergabe. Der Konflikt entstand aus einem notariellen Bauträgervertrag, der Verpflichtungen der Beklagten zur Errichtung und Übertragung der Wohnung enthielt. Schwierigkeiten ergaben sich durch die verspätete Übergabe sowie Mängel bei der Fertigstellung, insbesondere Brandschutzmängel. Das Gericht wies die Berufung der Beklagten zurück und entschied zugunsten der Klägerin. Die Klägerin hat Anspruch auf Übergabe der Wohnung und erhält zusätzlich eine finanzielle Entschädigung für die Verzögerung. Die Höhe der Entschädigung beträgt für jeden weiteren Monat ab einem bestimmten Zeitpunkt eine festgelegte Summe. Das Urteil stellt klar, dass die Beklagte auch für zukünftige Verzögerungen zur Zahlung verpflichtet ist. Die Kosten des Verfahrens wurden überwiegend der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Klägerin ihre Ansprüche sofort geltend machen kann. Eine Revision wurde nicht zugelassen, weshalb das Urteil rechtskräftig ist. Gerichtsurteil: Bauträgerhaftung für Baugrundrisiken im Fokus Der Begriff Bauträger spielt eine zentrale Rolle in der Immobilienentwicklung, insbesondere wenn es um Neubauprojekte oder Sanierungsprojekte geht. Ein Bauträger ist ein Unternehmen oder eine Person, die ein Bauvorhaben plant, finanziert und realisiert. Dabei trägt der Bauträger nicht nur die Verantwortung für die Bauqualität und die Einhaltung von Bauzeitplanung, sondern auch das
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OBERLANDESGERICHT OLDENBURG Az.: 11 UF 61/06 Beschluss vom 28.07.2006 Vorinstanz: Amtsgericht Osnabrück, Az.: 12 F 336/05 Leitsatz: Die bisher übliche Umrechnung von Versorgungsanrechten führt nicht zu einer gleichen Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungswerte im Versorgungsausgleich. Die betreffenden Vorschriften (BarwertVO) sind verfassungswidrig und durch andere Umrechnungskriterien zu ersetzen. In […]