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Baulasten: Notarielle Eintragung und Löschung im Grundbuch

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Ein Grundstück zu kaufen oder zu verkaufen, ist ein bedeutender Schritt. Doch neben Lage und Preis gibt es einen Faktor, der oft übersehen wird: Baulasten. Diese unsichtbaren Verpflichtungen können die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks erheblich einschränken und sollten daher bei jeder Immobilientransaktion genau geprüft werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was Baulasten sind, wie sie eingetragen und gelöscht werden und welche Auswirkungen sie auf Eigentümer und Käufer haben.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks einschränken können.
  • Sie dienen der flexiblen Gestaltung von Bauvorhaben und ermöglichen Nutzungsregelungen über Grundstücksgrenzen hinweg.
  • Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen und sind für neue Eigentümer bindend.
  • Es gibt verschiedene Arten von Baulasten, z. B. Abstandsflächenbaulasten, Anbaubaulasten und Vereinigungsbaulasten.
  • Die Eintragung und Löschung von Baulasten erfolgt durch die Baubehörde und erfordert einen Antrag des Grundstückseigentümers.
  • Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist eine Prüfung des Baulastenverzeichnisses unerlässlich.
  • Die Nichtbeachtung von Baulasten kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl zivilrechtlich als auch ordnungsrechtlich.
  • Bei Wohnungseigentum können Baulasten das gesamte Grundstück oder nur einzelne Wohnungen betreffen.
  • Im Erbbaurecht können Baulasten sowohl den Erbbauberechtigten als auch den Grundstückseigentümer betreffen.
  • Bei Streitigkeiten um Baulasten stehen den Betroffenen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung.

Rechtliche Grundlagen der Baulast: Öffentlich-rechtliche Verpflichtung für Grundstückseigentümer

Baulasten sind ein wichtiges Instrument des öffentlichen Baurechts und haben weitreichende Auswirkungen auf Grundstückseigentümer. Sie stellen eine besondere Form der rechtlichen Verpflichtung dar, die oft missverstanden oder unterschätzt wird. Um die Tragweite von Baulasten zu erfassen, ist es unerlässlich, ihre rechtliche Natur und Funktion genau zu betrachten.

Definition und Zweck von Baulasten im deutschen Baurecht

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Handlungen zu dulden, zu unterlassen oder vorzunehmen. Sie dient dazu, baurechtliche Vorschriften zu erfüllen oder zu sichern, wenn dies durch privatrechtliche Regelungen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist.

Der Zweck von Baulasten liegt primär darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und gleichzeitig flexible Lösungen für bauliche Herausforderungen zu ermöglichen. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die Abstandsflächenbaulast: Wenn ein Gebäude die vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht einhalten kann, kann durch eine Baulast auf dem Nachbargrundstück sichergestellt werden, dass dort keine Bebauung erfolgt, die den Mindestabstand unterschreiten würde.

Die rechtliche Grundlage für Baulasten findet sich in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer….


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