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Baulasten: Notarielle Eintragung und Löschung im Grundbuch

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Ein Grundstück zu kaufen oder zu verkaufen, ist ein bedeutender Schritt. Doch neben Lage und Preis gibt es einen Faktor, der oft übersehen wird: Baulasten. Diese unsichtbaren Verpflichtungen können die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks erheblich einschränken und sollten daher bei jeder Immobilientransaktion genau geprüft werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was Baulasten sind, wie sie eingetragen und gelöscht werden und welche Auswirkungen sie auf Eigentümer und Käufer haben. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks einschränken können. Sie dienen der flexiblen Gestaltung von Bauvorhaben und ermöglichen Nutzungsregelungen über Grundstücksgrenzen hinweg. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen und sind für neue Eigentümer bindend. Es gibt verschiedene Arten von Baulasten, z. B. Abstandsflächenbaulasten, Anbaubaulasten und Vereinigungsbaulasten. Die Eintragung und Löschung von Baulasten erfolgt durch die Baubehörde und erfordert einen Antrag des Grundstückseigentümers. Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist eine Prüfung des Baulastenverzeichnisses unerlässlich. Die Nichtbeachtung von Baulasten kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl zivilrechtlich als auch ordnungsrechtlich. Bei Wohnungseigentum können Baulasten das gesamte Grundstück oder nur einzelne Wohnungen betreffen. Im 


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