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Vaterschaftsanfechtung bei Zweifel an der Vaterschaft: Ablauf und Voraussetzungen

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Das Vaterherz in Aufruhr: Wenn Zweifel an der Vaterschaft nagen
Ein ungutes Gefühl, nagende Zweifel, die Frage nach der wahren Abstammung – wenn die Vaterschaft ins Wanken gerät, erschüttert dies das Fundament einer Familie. Doch was tun, wenn das Bauchgefühl flüstert, dass das eigene Kind vielleicht gar nicht das eigene ist? Die Vaterschaftsanfechtung bietet einen rechtlichen Weg, Klarheit zu schaffen. Dieser Artikel beleuchtet den Ablauf und die Voraussetzungen dieses komplexen Verfahrens, das weitreichende Folgen für alle Beteiligten haben kann.

(Symbolfoto: Ideogram gen.)


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Vaterschaftsanfechtung ermöglicht es, eine bestehende rechtliche Vaterschaft anzufechten und gegebenenfalls aufzuheben. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Anfechtungsberechtigt sind der rechtliche Vater, die Mutter, das volljährige Kind und unter bestimmten Voraussetzungen der biologische Vater.
Die reguläre Anfechtungsfrist beträgt zwei Jahre ab Kenntnis von Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen.
Zentrale Voraussetzung für eine Anfechtung sind begründete Zweifel an der biologischen Vaterschaft. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.
Das wichtigste Beweismittel ist ein gerichtlich angeordnetes Abstammungsgutachten basierend auf einer DNA-Analyse.
Eine erfolgreiche Anfechtung hat weitreichende rechtliche Folgen für Sorgerecht, Unterhalt, Erbrecht und Namensrecht.
Die Kosten für ein Anfechtungsverfahren betragen durchschnittlich bis zu 2.000 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Alternativen zur gerichtlichen Anfechtung sind einvernehmliche Vaterschaftstests und Mediation. Diese können weniger belastend und kostengünstiger sein.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist empfehlenswert, um die Erfolgsaussichten und Konsequenzen einer Anfechtung realistisch einschätzen zu können.
Das Wohl des Kindes sollt[…]


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