Ein folgenschwerer Fehler bei der Heizöllieferung: Statt in den Tank fließen 1.500 Liter Öl in den Keller eines Hauses. Das Gericht spricht die Hausbesitzerin frei von jeder Schuld und weist die Verantwortung der Spedition und des Tankwagenfahrers zu. Ein Fall, der die Bedeutung von Sorgfalt und klarer Kommunikation bei Heizöllieferungen unterstreicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 U 217/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin verlangte Kaufpreiszahlung für eine Heizöllieferung, die irrtümlich in den Keller der Beklagten gepumpt wurde. Die Beklagte stellte gegenüber der Klägerin und weiteren Beteiligten Schadensersatzansprüche aufgrund des Ölunfalls geltend. Der Fall zeigt die rechtlichen Herausforderungen, wenn Heizöl falsch geliefert wird, und die daraus resultierenden Haftungsfragen. Das Gericht wies die Klage der Klägerin ab und erkannte die Beklagte und die Drittwiderbeklagten als Gesamtschuldner für den entstandenen Schaden an. Die Entscheidung beruht darauf, dass die Klägerin für die fehlerhafte Lieferung verantwortlich ist und daher Schadensersatz leisten muss. Die Feststellung der künftigen Schadensersatzansprüche bietet der Beklagten Sicherheit für potenzielle zukünftige Schäden. Die Rückverweisung an das Landgericht bedeutet, dass noch über die Höhe der Schadensersatzansprüche entschieden werden muss. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben, in denen Heizöl falsch geliefert wird und Haftungsfragen unklar sind. Die Revision wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass das Urteil rechtlich verbindlich ist und keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können. Hausbesitzer sollten sich der Haftung bewusst sein, die mit unsachgemäßen Heizöllieferungen verbunden ist, und geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung treffen. Gerichtsurteil verdeutlicht Prüfpflichten für Heizöllieferungen im Transportwesen Die Heizöllieferung spielt eine entsch
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de Altenteilrecht – Kein Anspruch auf Zahlungen nach Umzug in betreute Wohnung Im vorliegenden Fall beim Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 5 U 32/11, ging es um die Frage des Fortbestands eines Altenteilrechts nach einem Umzug des Berechtigten in eine betreute Wohnung. Das Gericht entschied, dass das Altenteilrecht nicht mehr fortbesteht, nachdem der […]