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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gelegentlich auftretende Lärmbeeinträchtigungen durch zwei Katzen eines benachbarten Mieters

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Krachender Katzenstreit in Berlin! Eine Mieterin fühlt sich vom nächtlichen Galopp der Katzen im Obergeschoss gestört und zieht vor Gericht. Doch das Amtsgericht Spandau sieht in den tierischen Geräuschen keinen Mietmangel und weist die Klage ab. Sind Katzen in der Großstadt einfach hinzunehmen?


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Gericht befasst sich mit einem Mietstreit zwischen zwei Parteien in einem Wohnhaus über Lärmimmissionen und Mietminderung.
Die Klägerin hat Lärm von der Wohnung des über ihr wohnenden Mieters geltend gemacht, der durch dessen Katzen verursacht wird.
Im Verlauf des Verfahrens hat die Klägerin eingeräumt, dass sich die Lärmsituation verbessert hat und sie kein Lärmprotokoll mehr führt.
Die Klage wurde in Bezug auf zwei der eingereichten Anträge abgewiesen.
Die Abweisung erfolgte, da die Klägerin nicht ausreichend nachweisen konnte, dass der Lärm über die zulässigen Werte hinausging.
Das Gericht berücksichtigte das Ergebnis eines unabhängigen Sachverständigengutachtens und eigene Observierungen vor Ort.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass der Nachweis von unzulässigen Lärmimmissionen eine zentrale Rolle in solchen Streitfällen spielt.
Zudem wurde die Entscheidung um die Kostenfrage vertagt, sodass diese in einem späteren Urteil geklärt wird.
Das Urteil hat Auswirkungen auf die Rechte von Mietern, insbesondere bezüglich der Nachweispflicht bei Lärmbelästigung.
Vermieter und Mieter sollten die Bedingungen für die häusliche Ruhe genau definieren und dokumentieren, um ähnliche Konflikte zu vermeiden.


Gerichtsurteil zu Katzenlärm: Rechte und Pflichten von Mietern im Fokus
Lärmbeeinträchtigungen in Wohnanlagen sind ein häufiges Streitfeld zwischen Nachbarn. Besonders im Kontext der Katzenhaltung kann es zu Konflikten kommen, wenn die Geräuschentwicklung der Tiere als störend empfunden wird. Mietrechtlich gesehen fal[…]


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