Ein defekter Kühlschrank brachte einen Vermieter in Neubrandenburg in die Bredouille: Seine Klage auf Mietzahlung scheiterte, weil die Mieterin die Reparatur selbst in die Hand nahm. Das Gericht gab ihr Recht und wies die Klage ab – ein Sieg für Mieter, die sich nicht mit kaputten Geräten abfinden wollen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 103 C 292/23 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Gericht stellte fest, dass der Mieter keinen Anspruch auf Mietzahlungen hatte, da dieser durch eine Schadensersatzforderung des Vermieters erlosch.
- Hintergrund der Entscheidung war, dass der Kühlschrank in der vermieteten Wohnung defekt war und der Vermieter dafür verantwortlich war.
- Der Mieter informierte den Vermieter über den Defekt, der jedoch nicht zeitnah reagierte.
- Aufgrund der verspäteten Mängelbeseitigung des Vermieters konnte der Mieter die Mietzahlung nicht leisten.
- Das Gericht entschied, dass der Vermieter in Verzug war, da er die Mängelanzeige ignorierte und keinen Austausch des Kühlschranks veranlasste.
- Die Entscheidung bezieht sich auf das Mietrecht und die rechtlichen Pflichten des Vermieters.
- Der Vermieter muss die Kosten für den Ersatz des Kühlschranks tragen, da der Mieter fristgerecht auf den Defekt hingewiesen hatte.
- Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass sie unabhängig von einer Berufung sofort durchgesetzt werden kann.
- Mieter haben nicht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.
- Die Entscheidung könnte für Mieter wichtig sein, die ebenfalls Schwierigkeiten mit der Mietzahlung aufgrund defekter Einrichtungen haben.
Urteil zum Mietrecht: Vermieter muss funktionierenden Kühlschrank bereitstellen
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten sowohl von Vermietern als auch von Mietern in Deutschland. Besonders relevant wird es, wenn es um die Ausstattung einer Mietwohnung geht, insbesondere wenn es um eine Einbauküche geht. Vermieter sind verpflichtet, eine Küche, die Teil des Mietobjekts ist, in einem funktionstüchtigen Zustand zu übergeben. Dazu gehört auch die Bereitstellung eines funktionierenden Kühlschranks. Mieter haben in diesen Fällen das Recht, eine funktionstüchtige Küchenausstattung zu erwarten, da dies einen wesentlichen Bestandteil des Wohncomforts darstellt. Im Kontext der Wohnraummiete sind die Vermieterpflichten klar definiert. Der Zustand der Einbauküche und die Instandhaltung der Küchenausstattung fallen in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Ein funktionierender Kühlschrank ist für die Nutzung einer Küche unerlässlich, und die Pflicht des Vermieters, diesen bereitzustellen, spielt eine zentrale Rolle. Wenn es zu Streitigkeiten über die Mietkosten für die Einbauküche oder die Küchenausstattung kommt, sind die Rechte des Mieters besonders wichtig, um eine angemessene Lösung zu finden. Um die Thematik weiter zu vertiefen, betrachten wir im Folgenden einen konkreten Fall, der die Verantwortung des Vermieters in Bezug auf einen funktionstüchtigen Kühlschrank innerhalb einer vermieteten Einbauküche beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Mietstreit um defekten Kühlschrank: Gericht weist Klage auf Mietzahlung ab
Ein Vermieter in Neubrandenburg sah sich mit einer unerwarteten Wendung konfrontiert, als seine Klage auf Zahlung ausstehender Miete vom Amtsgericht abgewiesen wurde. Der Streitwert belief sich auf 225,00 EUR für die Monate Februar und März 2022….