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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schenkungsvereinbarung nach französischem Recht „entre vifs“ – Erbvertrag

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein deutsch-französischer Erbstreit sorgt für Aufsehen: Eine in Frankreich geschlossene Vereinbarung führt zu einer überraschenden Erbengemeinschaft. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein weist ein deutsches Gericht an, den Fall erneut zu prüfen und französisches Erbrecht anzuwenden. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für grenzüberschreitende Erbfälle haben.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil beschäftigt sich mit der Erbschaftsregelung nach dem Tod eines französischen Staatsangehörigen, der in Deutschland lebte und dort eine Immobilie verkauft sowie Vermögen angelegt hatte.
Es wird die komplexe rechtliche Situation der Witwe und der Töchter des Verstorbenen angesprochen, die sich unklar über die anzuwendende Rechtsordnung sind.
Die Schwierigkeiten ergeben sich aus der internationalen Dimension des Falls sowie der unklaren rechtlichen Einstufung der Schenkungsverträge und deren Beziehung zur Erbfolge.
Das Gericht hebt die vorherige Entscheidung des Amtsgerichts auf und verweist die Angelegenheit zur weiteren Prüfung zurück.
Die Entscheidung basiert auf der Unklarheit bezüglich der Rechtswahl und der Bindung an das französische Recht, die für die Ehe und die Schenkungen relevant sind.
Das Gericht sieht die Notwendigkeit, die Anwendbarkeit des französischen Erbrechts im Kontext der Schenkungsverträge klarzustellen.
Durch die Rückverweisung wird sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte und Ansprüche der Beteiligten vollständig berücksichtigt werden.
Das Urteil hat Auswirkungen auf die zukünftige Erbschaftsabwicklung in ähnlichen internationalen Fällen innerhalb der EU.
Hinterbliebene können aus diesem Fall ableiten, dass bei grenzüberschreitenden Erbfällen eine sorgfältige rechtliche Prüfung der Rechtsordnung erforderlich ist.
Die Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Planung der Erbschaft und rechtlicher Dokumente im internationalen[…]


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