Späte Bonusziele kosten Unternehmen teuer: Ein Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte und verurteilt einen Arbeitgeber zur Zahlung eines erheblichen Schadensersatzes, weil er die Bonusziele zu spät festgelegt hat. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer und rechtzeitiger Zielvorgaben in Arbeitsverträgen. Arbeitnehmer können aufatmen: Verspätete Bonusziele können nun zu Schadensersatz führen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 293/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Bonuszahlungen, wenn die vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Die Bonusregelungen im Arbeitsvertrag müssen klar definiert sein, insbesondere hinsichtlich individueller und Unternehmensziele. Ein Anspruch auf Teilnahme am Bonusprogramm besteht nicht automatisch; die Teilnahme kann vom Arbeitgeber entschieden werden. Der Bonus berechnet sich aus einem individuellen Zielerreichungsgrad und dem Erfüllungsgrad der Unternehmensziele. Individualziele sollten zu Beginn des Geschäftsjahres im Zielvereinbarungsgespräch klar festgelegt werden. Im vorliegenden Fall fehlte eine Vereinbarung der Unternehmensziele mit der Klägerin, was zu Unsicherheiten führte. Die Beklagte hatte ursprünglich die Zahlung eines Bonus für das Geschäftsjahr 2021 verweigert, jedoch später eine anteilige Auszahlung gewährleistet. Die Entscheidung des Gerichts unterstrich, dass bei Nichteinhaltung der vertraglichen Boni-Regelungen ein Schadensersatzanspruch bestehen kann. Die rechtlichen Ansprüche auf Bonuszahlungen können nicht ohne Weiteres von Arbeitgeberseite ablehnt werden, wenn vertragliche Voraussetzungen gegeben sind. Eine Revision wurde zugelassen, was bedeutet, dass das Urteil in einer höheren Instanz überprüfbar ist. Schadensersatz im Arbeitsrecht: Rechte von Mitarbeitern bei verspäteter Zielvorgabe Schadensersatzansprüche sind ein zentrales Thema im Arbeitsrecht, insbesondere wenn es um die Pflichten un
Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de AG Bremen, Az.: 22 C 110/06, Urteil vom 18.10.2007 Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuweisen, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher […]