Ein selbstständiger Vermögensberater kämpfte vor Gericht gegen die Kürzung seines Krankentagegeldes – und verlor. Das Landgericht Kleve bestätigte die Rechtmäßigkeit der Anpassung durch den Versicherer und machte deutlich: Sinkende Einkünfte können zu niedrigeren Leistungen führen. Ein wichtiges Signal für alle Selbstständigen mit Krankentagegeldversicherung! Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 156/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger ist selbstständig tätig und stellte einen Antrag auf Krankentagegeld, nachdem er arbeitsunfähig wurde. Die Versicherung passte die Höhe des Krankentagegeldes aufgrund einer Reduzierung des Nettoeinkommens an. Der maßgebliche Zeitraum für die Berechnung des Nettoeinkommens wurde durch die Versicherungsbedingungen klar definiert. Das Gericht entschied, dass die Reduzierung des Krankentagegeldes rechtmäßig war, da das Nettoeinkommen des Klägers unter dem vertraglich festgelegten Niveau lag. Die Berechnungsmethode der Versicherung war gemäß den Bedingungen des Vertrages korrekt und nachvollziehbar. Der Kläger konnte die Ablehnung der Klage nicht erfolgreich begründen, was zu einer Kostenpflicht für ihn führte. Das Urteil kann vorläufig vollstreckt werden, gewährt dem Kläger jedoch keine zusätzlichen Ansprüche. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Sicherungsinteressen der Versicherer im Falle eines gesunkenen Einkommens. Es wird betont, dass selbständige Personen ihre Einkommenssituation regelmäßig prüfen sollten, um negative Konsequenzen bei der Versicherungsleistung zu vermeiden. Die Klageabweisung könnte andere Selbstständige dazu anregen, ihre Verträge und bestehenden Einkünfte zu hinterfragen, um ähnliche Situationen zu vermeiden. Gerichtsurteil zur Krankentagegeldversicherung: Tagegeldanpassung im Fokus Die Krankentagegeldversicherung spielt eine entscheidende Rolle in der finanziellen Absiche
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de OLG Dresden – Az.: 5 U 1426/16 (2) – Urteil vom 14.06.2017 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz, 1. Zivilkammer, vom 31.08.2016 (1 O 576/14) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der […]