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Rechtsanwälte Kotz GbR

Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

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Ein Bäckerlehrling mit chronischem Husten: Jahrelang kränkelte ein Maschinenbediener in der Backwarenindustrie und fehlte fast zwei Monate pro Jahr. Trotz aller Bemühungen des Arbeitgebers, ihn wieder fit zu bekommen, blieb die Situation unverändert. Nun entschied das Gericht: Die Kündigung ist rechtens – der Betrieb geht vor. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 56/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil befasst sich mit der Rechtmäßigkeit einer Kündigung, die aufgrund häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochen wurde. Der Kläger war langjährig im gleichen Unternehmen tätig und hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche Krankheitszeiten. Die Schwierigkeiten liegen in der Abwägung der Interessen des Arbeitgebers an der Aufrechterhaltung des Betriebs und dem Recht des Arbeitnehmers auf ein sicheres Einkommen. Das Gericht wies die Berufung des Klägers auf Bestätigung der Unwirksamkeit der Kündigung zurück. Die Entscheidung stützt sich auf die Beurteilung, dass die Vielzahl der Krankheitsfälle eine negative Prognose für zukünftige Fehlzeiten begründet. Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats und das Angebot eines betrieblichen Eingliederungsmanagements wurden als rechtlich ausreichende Schritte anerkannt. Der Kläger hatte auf mehrere Angebote zur Wiedereingliederung nicht reagiert, was die Einschätzung des Arbeitgebers verstärkte. Die Kündigung gilt daher als rechtmäßig, da der Arbeitgeber nachweisen konnte, dass die Arbeitsunfähigkeit des Klägers zu erheblichen betrieblichen Belastungen führte. Das Urteil hat Auswirkungen auf ähnliche Fälle, in denen Arbeitnehmer aufgrund wiederholter Krankheitszeiten in ihrer Beschäftigung gefährdet sind. Arbeitnehmer sollten bei gesundheitlichen P


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