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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Verdachtskündigung bei Konsum von Kokain während der Arbeitszeit

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Betriebsratsmitglied unter Drogenverdacht: Eine Linie Kokain am Schreibtisch zieht fristlose Kündigung nach sich. Widersprüchliche Aussagen und die Verweigerung eines Drogentests besiegelten das Schicksal des Mitarbeiters, trotz seiner 20-jährigen Betriebszugehörigkeit. Ein Urteil, das selbst Arbeitnehmervertreter aufhorchen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 446/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil befasst sich mit der Wirksamkeit von außerordentlichen Kündigungen eines Arbeitnehmers, der unter Verdacht steht, Drogen konsumiert zu haben. Der Kläger war als Kommissionierer tätig und hatte zudem eine Rolle als Betriebsratsmitglied inne. Ein Vorfall, bei dem der Kläger beobachtet wurde, wie er ein weißes Pulver konsumierte, führte zur Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Kündigung stützte sich auf eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die den Konsum von Suchtmitteln im Betrieb untersagt. Der Kläger bestritt, Drogen konsumiert zu haben, und behauptete, es handele sich um Schnupftabak mit Traubenzucker. Das Gericht wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte die Kündigung als rechtmäßig. Die Entscheidung war begründet durch die klare Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften und das entgegenstehende Verhalten des Klägers. Der Arbeitgeber hatte das Recht, bei einem Verdacht auf Drogenkonsum zu handeln und eine Kündigung auszusprechen. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass Verdachtsfälle ernst genommen werden und Kündigungen rechtlich durchsetzbar sind. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Rechte von Arbeitnehmern im Umgang mit Drogen und deren mögliche Konsequenzen im Arbeitsverhältnis. Fristlose Kündigung: Juristische Schwierigkeite


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