Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Entgeltfortzahlung Krankheitsfall – Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Kündigung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Krankschreibung deckt Kündigungsfrist ab – kein Geld? Ein Fleischer kündigt und fällt sofort krank – doch das Gericht zweifelt. Reicht eine Krankschreibung allein nicht mehr aus, um in der Kündigungszeit Lohnfortzahlung zu erhalten? Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 98/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Streit betrifft die Zahlung von Entgeltfortzahlung während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nach einer selbst ausgesprochenen Kündigung des Klägers. Der Kläger kündigte fristgemäß und meldete sich kurz nach der Kündigung krank. Schwierigkeiten ergeben sich aus der Frage, ob dem Arbeitnehmer in dieser Situation Entgeltfortzahlung zusteht. Das Gericht entschied zugunsten der Beklagten und wies die Klage ab. Die Entscheidung gründete sich auf die Einschätzung, dass die Arbeitsunfähigkeit des Klägers nicht ausreichend nachgewiesen wurde und er medizinische Empfehlungen nicht befolgte. Die Auswirkungen der Entscheidung könnten eine mögliche Unsicherheit für Arbeitnehmer hervorrufen, die während ihrer Kündigungsfrist krank werden, bezüglich ihrer Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Arbeitnehmer sind gut beraten, ärztliche Anweisungen strikt zu befolgen und eigenständig medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ansprüche auf Entgeltfortzahlung nicht zu gefährden. Die Entscheidung verdeutlicht die Wichtigkeit einer umfassenden Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit durch Ärzte. Dieses Urteil könnte auch präzedenzielle Wirkung für ähnliche Fälle haben, in denen Angestellte in der Kündigungsfrist erkranken. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und rechtzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber bleiben entscheidend für die Wahrung der eigenen Rechte im Krankheitsfall.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv