Krankschreibung deckt Kündigungsfrist ab – kein Geld? Ein Fleischer kündigt und fällt sofort krank – doch das Gericht zweifelt. Reicht eine Krankschreibung allein nicht mehr aus, um in der Kündigungszeit Lohnfortzahlung zu erhalten? Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 98/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Streit betrifft die Zahlung von Entgeltfortzahlung während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nach einer selbst ausgesprochenen Kündigung des Klägers. Der Kläger kündigte fristgemäß und meldete sich kurz nach der Kündigung krank. Schwierigkeiten ergeben sich aus der Frage, ob dem Arbeitnehmer in dieser Situation Entgeltfortzahlung zusteht. Das Gericht entschied zugunsten der Beklagten und wies die Klage ab. Die Entscheidung gründete sich auf die Einschätzung, dass die Arbeitsunfähigkeit des Klägers nicht ausreichend nachgewiesen wurde und er medizinische Empfehlungen nicht befolgte. Die Auswirkungen der Entscheidung könnten eine mögliche Unsicherheit für Arbeitnehmer hervorrufen, die während ihrer Kündigungsfrist krank werden, bezüglich ihrer Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Arbeitnehmer sind gut beraten, ärztliche Anweisungen strikt zu befolgen und eigenständig medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ansprüche auf Entgeltfortzahlung nicht zu gefährden. Die Entscheidung verdeutlicht die Wichtigkeit einer umfassenden Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit durch Ärzte. Dieses Urteil könnte auch präzedenzielle Wirkung für ähnliche Fälle haben, in denen Angestellte in der Kündigungsfrist erkranken. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und rechtzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber bleiben entscheidend für die Wahrung der eigenen Rechte im Krankheitsfall.
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de Verjährungsfristen im Baurecht: Berufung abgewiesen Das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein bestätigt die Abweisung der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kiel und entscheidet, dass die Schadensersatzansprüche des Klägers aufgrund von Glasscheibenbeschädigungen bei Reinigungsarbeiten an einem Neubau verjährt sind. Die Verjährung trat ein, weil die Verhandlungen zwischen dem Kläger […]