Ein Bundeswehrsoldat kämpft um Gerechtigkeit nach einer missglückten Fuß-OP. Er wirft seiner Ärztin schwere Fehler vor und das Gericht sieht Klärungsbedarf: Wurde er richtig aufgeklärt? Hätte es Alternativen gegeben? Ein spannender Arzthaftungsprozess geht in die nächste Runde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 741/23 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger verlangt Schadensersatz aufgrund von Komplikationen nach einer Operation, die 2012 durchgeführt wurde.
- Der erste Eingriff wurde wegen anhaltender Beschwerden im rechten Fuß und einer Deformität vorgenommen, die Nachbehandlung verlief vorerst ohne Probleme.
- Später trat ein Rückfall auf, der zu weiteren Beschwerden führte, jedoch ließ der Kläger die empfohlene Revisionsoperation nicht durchführen.
- Der Kläger wirft der Beklagten Behandlungs- und Aufklärungsfehler vor, insbesondere eine fehlerhafte Operationsmethode und eine Nervenläsion während des Eingriffs.
- Das Landgericht wies die Klage ab, da die durchgeführte Operation als fehlerfrei und indiziert angesehen wurde.
- Der Sachverständige urteilt, dass die Operation den medizinischen Standards entsprach und keine Hinweise auf eine Nervenverletzung gefunden wurden.
- Das Gericht stellte fest, dass die vorliegende Deformität im Verhältnis zur angewandten Methode korrekt war und kein Fehler bei der Durchführung vorlag.
- Die Entscheidung des Landgerichts wurde nun vom Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben, und der Fall muss erneut verhandelt werden.
- Die Kosten für das Berufungsverfahren liegen in der Verantwortung des Landgerichts, mit Ausnahme von bestimmten Gerichtsgebühren.
- Das Urteil des Oberlandesgerichts ist vorläufig vollstreckbar, eine Revision gegen diese Entscheidung ist nicht möglich.
Ärztliche Aufklärung im Fokus: Anforderungen und rechtliche Konsequenzen analysiert
Die ärztliche Aufklärung ist ein zentraler Bestandteil des Gesundheitswesens und spielt eine entscheidende Rolle bei den Patientenrechten. Sie bezeichnet den Prozess, durch den Patienten über Diagnosen, Therapien und mögliche Risiken informiert werden, bevor sie in eine medizinische Behandlung einwilligen. Eine ordnungsgemäße Aufklärung setzt bestimmte Anforderungen voraus, die sicherstellen sollen, dass Patienten informierte Entscheidungen treffen können. Zu diesen Anforderungen zählen unter anderem die Bereitstellung von umfassenden Informationen, die Durchführung eines persönlichen Aufklärungsgesprächs sowie die Dokumentation der Aufklärung durch ein Aufklärungsblatt oder eine Einwilligungserklärung. Im Rahmen der Aufklärungspflicht müssen Ärzte darauf achten, dass die Informationen verständlich und nachvollziehbar vermittelt werden. Dies erfordert nicht nur Fachkenntnisse, sondern auch Empathie und Kommunikationsgeschick. Bei einer Fehlaufklärung kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, da die Haftung des Arztes im Falle einer Unterlassung oder Unzureichendheit der Aufklärung gegeben sein kann. In der Folge wird ein konkreter Fall analysiert, der einen interessanten Blick auf die Anforderungen an den Nachweis einer ordnungsgemäßen ärztlichen Aufklärung bietet.
Der Fall vor Gericht
Berufung erfolgreich: Thüringer Oberlandesgericht verweist Arzthaftungsprozess zur weiteren Beweisaufnahme zurück
Ein Arzthaftungsprozess vor dem Thüringer Oberlandesgericht wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Erfurt zurückverwiesen….