Probezeit endet abrupt für Reinigungskraft: Trotz wiederholter Urlaubsanträge sieht Gericht Kündigung als rechtmäßig an. Missachtete Arbeitsanweisungen besiegeln das Schicksal des Arbeitnehmers, während der Streit um den Zugang der Kündigung für zusätzliche Spannung sorgt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 893/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Streitfrage betrifft die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber. Der Kläger hatte zuvor Urlaub beantragt, danach erhielt er die Kündigung. Der Kläger argumentiert, die Kündigung sei nicht wirksam zugegangen und verweist auf mögliche Verstöße gegen das Maßregelungsverbot. Das Gericht entschied, dass die Kündigung nicht in der geforderten Form wirksam war und wies die Klage in weiten Teilen ab. Die Entscheidung beruht auf der Feststellung, dass der Kläger die Kündigung nicht rechtzeitig erhalten hat. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot vorliegen könnte, was die Kündigung anfechtbar macht. Der Kläger hat Anspruch auf eine Lohnabrechnung für den entsprechenden Monat, was das Gericht anordnete. Es wurden keine weiteren rechtlichen Mittel, wie die Revision, zugelassen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Rechte von Arbeitnehmern, insbesondere im Hinblick auf Kündigungen in Verbindung mit Urlaubssituationen. Arbeitnehmer sollten sich der rechtlichen Möglichkeiten bewusst sein, insbesondere bei unklaren Kündigungszugängen oder unter Umständen, die auf Diskriminierung hindeuten könnten. Kündigung in der Probezeit: Rechte, Gründe und rechtliche Rahmenbedingungen analysiert Die
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OLG Düsseldorf – Az.: 3 Wx 245/18 – Beschluss vom 30.01.2019 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Geschäftswert: 500 EUR. Gründe Das Rechtsmittel der Beteiligten ist zwar gemäß §§ 35 Abs. 5 FamFG, 567 ff ZPO als sofortige Beschwerde statthaft und auch im übrigen zulässig. In der Sache jedoch hat es – […]