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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Anspruch auf Freistellung von vorgerichtlichen Gutachterkosten

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Ein riskantes Einparkmanöver auf einem unübersichtlichen Parkplatz in Lübeck endete vor Gericht: Eine Autofahrerin übersah beim Ausparken einen herannahenden Wagen und verursachte einen Unfall. Obwohl der andere Fahrer möglicherweise durch die verwirrende Kreuzung irritiert war, trägt die Einparkende die Hauptverantwortung und muss für den Großteil des Schadens aufkommen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Rechtsstreit dreht sich um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, bei dem es zu einer Kollision zwischen dem Fahrzeug des Klägers und dem Fahrzeug der Beklagten kam.
Der Kläger fuhr an einer T-Kreuzung ab, während die Beklagte von einem Parkplatz einfuhr, was zur Kollision führte.
Das Amtsgericht hatte zunächst eine Haftungsquote von 50 % angesetzt und den Beklagen eine geringere Schadenssumme zugesprochen.
Der Kläger war mit dem Urteil nicht einverstanden und legte Berufung ein, da er einen Verstoß der Beklagten gegen die Straßenverkehrsordnung geltend machte.
Das Berufungsgericht entschied, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung eines bestimmten Betrags an den Kläger verpflichtet sind und auch für die Gutachterkosten aufkommen müssen.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Bewertung der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge und der Bewertung der Beweisaufnahme zur Unfallursache.
Das Gericht stellte fest, dass die vorgelegten Gutachten teilweise nicht ausreichten, um einen höheren Wiederbeschaffungswert sowie zusätzliche Schadensersatzforderungen zu rechtfertigen.
Das Urteil hat finanzielle Auswirkungen für die Beklagten, da sie zur Zahlung von Schadensersatz und Kosten verurteilt wurden.
Der Kläger muss jedoch auch einen Teil der Kosten des Rechtsstreits tragen, was den finanziellen Druck auf ihn erhöht.
Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ermöglicht es dem Kläger, seine Ansprüche rascher einzufordern.


Verkehrsunfall: W[…]


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