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Grundbucheintragung aufgrund einer in einem Prozessvergleich enthaltenen Auflassung

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Erbenstreit um Grundstücksaufteilung sorgt für Wirbel: Frankfurter Oberlandesgericht stellt klar, dass für manche Erben strengere Vollmachtsregeln gelten als für andere. Grundbuchamt verlangt lückenlose Beweise, Erbengemeinschaft in Aufruhr. Gerichtlicher Vergleich reicht nicht für alle Beteiligten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 W 213/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob die Vorlage von Vollmachten für bestimmte Beteiligte in einer bestimmten Form erforderlich ist. Es wurde entschieden, dass das Grundbuchamt nicht auf die Vorlage dieser Vollmachten bestehen kann. Die Entscheidung betrifft eine Erbengemeinschaft, die die Nachfolge einer verstorbenen Eigentümerin regeln möchte. Schwierigkeiten ergaben sich hinsichtlich der erforderlichen Nachweise und der Form der Vollmachten im Grundbuchverfahren. Das Gericht hebt hervor, dass die vorgelegten Urkunden aus einem vorangegangenen Vergleich ausreichend sind. Die Bescheinigung des Vergleichs wurde akzeptiert, ohne dass eine zusätzliche öffentliche Beglaubigung der Vollmachten notwendig ist. Diese Entscheidung zielt darauf ab, den Eigentumsübergang im Grundbuch zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde zeigt, dass es rechtliche Unklarheiten gibt, die möglicherweise weiter geprüft werden müssen. Die Auswirkungen betreffen die Vereinfachung von Prozessen für Erben beim Grundbuchamt. Betroffene Erben sollten sich über ihre Rechte und die erforderlichen Dokumente im Klaren sein, um eine reibungslose Eintragung zu gewährleisten. Prozessvergleich zur Grundbucheintragung: Rechte und Anforderungen im Immobilienrecht Die Grundbucheintragung ist ein zentraler Besta


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