Ein Monteur mit über 40 Jahren Betriebszugehörigkeit verliert seinen Job, weil er während der Arbeitszeit Türen aus einer Trafostation verkauft hat. Das Arbeitsgericht Gera urteilte, dass die fristlosen Kündigungen zwar unverhältnismäßig waren, die ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis aber beendet. Der Fall zeigt, dass selbst langjährige Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren können, wenn sie ihre Pflichten grob verletzen und keine Reue zeigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 1093/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Es wurde entschieden, dass die beiden ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen das Arbeitsverhältnis nicht aufgehoben haben. Der Fall dreht sich um die Fragen der Wirksamkeit von Kündigungen und der Berechtigung des Arbeitgebers zu diesen Maßnahmen. Die Schwierigkeiten liegen in der genauen Bewertung des Kündigungsgrundes und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Das Gericht wies die Klage in Bezug auf die Wirksamkeit der Kündigungen ab und stellte fest, dass der Kläger weiterhin im Arbeitsverhältnis steht. Die Entscheidung wurde mit der Begründung getroffen, dass die Kündigungsgründe nicht ausreichend schwerwiegend waren, um eine sofortige Kündigung zu rechtfertigen. Die Beklagte hatte die Kündigungen unter anderem auf das Verhalten des Klägers gestützt, das als vertragswidrig angesehen wurde. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen Kläger und Beklagter aufgeteilt. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung des Kündigungsschutzes im Arbeitsrecht sowie die Anforderungen an Abmahnungen und Kündigungen. Für den Kläger bedeutet die Entscheidung, dass er weiterhin Anspruch auf seinen Arbeitsplatz hat und vor weiteren Kündigungen besser geschützt ist. Die Entscheidung k
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de Verbraucht ein Neuwagen mehr als 10 % Kraftstoff als im Verkaufsprospekt angegeben, kann der Fahrzeugkäufer vom geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag zurücktreten. Er muss sich lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bei der Kaufpreisrückerstattung anrechnen lassen (OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2013, Az.: I-28 U 94/12).[…] Auszug aus der Quelle: https://www.verkehrsrechtsiegen.de/artikel/10-kraftstoffmehrverbrauch-ruecktritt-vom-fahrzeugneuwagenkaufvertrag_387/