Das Wohl Ihres Kindes steht an erster Stelle – auch nach einer Trennung oder Scheidung. Doch was, wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr funktioniert? Wann ist das alleinige Sorgerecht die richtige Lösung und wie bekommen Sie es? Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen und das Verfahren, gibt Ihnen praktische Tipps und hilft Ihnen, die beste Entscheidung für Ihr Kind zu treffen.
Das Wichtigste: Kurz und knapp
Das alleinige Sorgerecht ist ein zentrales Element des deutschen Familienrechts und umfasst die alleinige Entscheidungsgewalt eines Elternteils in allen Belangen des Kindes.
Das Kindeswohl steht bei der Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Sorgerechts immer im Vordergrund.
Das alleinige Sorgerecht ist die Ausnahme, das gemeinsame Sorgerecht die Regel.
Das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht übertragen, wenn der andere Elternteil zustimmt oder wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.
Das alleinige Sorgerecht unterscheidet sich grundsätzlich vom gemeinsamen Sorgerecht, bei dem beide Elternteile die Verantwortung teilen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die rechtlichen Grundlagen des alleinigen Sorgerechts.
Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts setzt in der Regel ein Gerichtsverfahren voraus.
Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn die Eltern getrennt leben.
Der Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts muss das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen.
Das Gericht prüft sorgfältig, ob die Übertragung des alleinigen Sorgerechts dem Kindeswohl dient.
Rechtliche Grundlagen des alleinigen Sorgerechts
Das alleinige Sorgerecht ist ein fundamentales Konzept im deutschen Familienrecht, das die rechtliche Verantwortung für ein Kind regelt. Es umfasst weitreichende Entscheidungsbefugnisse in allen Belangen des Kindes[…]