Elternzeit und Inflationsausgleich – ein Konflikt, der vor Gericht landet. Eine technische Angestellte klagt auf volle Zahlung, obwohl sie in Elternzeit war, und scheitert. Das Urteil: Tarifverträge können den Bezug von Sonderzahlungen an tatsächliche Arbeitsleistung knüpfen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 SLa 303/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil behandelt den Anspruch auf einen Inflationsausgleich während der Elternzeit. Der Tarifvertrag sieht vor, dass der Bezug von Entgelt eine Voraussetzung für Sonderzahlungen ist. Die Klägerin in Teilzeit erhielt nur anteiligen Inflationsausgleich wegen ihrer Elternzeit. Die Klage auf vollen Inflationsausgleich und Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung wurde abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die tarifliche Regelung nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Der Anspruch auf Sonderzahlungen während der Elternzeit ist an arbeitsleistungsbezogene Kriterien gebunden. Es gibt unterschiedliche Behandlung von Sonderzahlungen je nach Arbeitsverhältnis, wie bei Krankengeldbezug. Die Entscheidung ist rechtlich zulässig und bestätigt die Wirksamkeit tariflicher Regelungen. Die zugelassene Revision könnte zu einer weiteren Klärung des Themas führen. Arbeitnehmer in Elternzeit sollten sich der möglichen Einschränkungen bei Sonderzahlungen bewusst sein. Inflationsausgleich in der Elternzeit: Rechte, Pflichten und Folgen analysiert Der Inflationsausgleich ist ein zentrales Thema in Tarifverhandlungen und beeinflusst maßgeblich die Vereinbarungen über Gehalt und Lohnanpassungen in Deutschland. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kommt dem Inflationsausgleich eine besondere Bedeutung zu, da A
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Az: 6 Sa 18/09 Urteil vom 04.11.2009 Vorinstanz: ArbG Kiel, Urteil vom 17.10.2008, Az: 4 Ca 1090 b/08 Revision bei dem BAG, Az.: 9 AZR 813/09 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 17.12.2008 – 4 Ca 1090 b/08 – wird auf ihre Kosten […]