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Grundstücksübertragungsvertrag – Pflicht des Notars Vertrag mit Steuerersparnissen zu gestalten?

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Tochter verklagt Notar wegen hoher Schenkungssteuer nach Grundstücksübertragung – Oberlandesgericht Hamm weist Klage ab. Der Vorwurf: Der Notar habe nicht auf mögliche steuerliche Folgen hingewiesen. Das Gericht entschied: Keine Pflicht zur Steuerberatung, keine Haftung des Notars. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 71/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil befasst sich mit der Haftung eines Notars für unterlassene Hinweise auf steuerliche Folgen eines Grundstückskaufvertrags. Der Streit entstand aus der Beurkundung eines Übertragungsvertrags, bei dem die Klägerin nach dem Tod des Eigentümers mit erhöhten steuerlichen Belastungen konfrontiert wurde. Es besteht Unklarheit darüber, ob der Notar verpflichtet war, die Vertragsparteien über mögliche finanzielle Risiken und eine Schuldübernahme zu informieren. Das Gericht entschied, dass dem Notar keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden konnte und dass der entwickelte Vertrag dem Willen der Parteien entsprach. Die Entscheidung stützt sich auf die Tatsache, dass die Vertragsparteien rechtlich beraten waren und der Notar nicht für steuerliche Aspekte verantwortlich ist. Der Beklagte war sich des Wunsches der Parteien bewusst, die Schulden im Erbfall zu tragen, und war nicht verpflichtet, sie auf steuerrechtliche Konsequenzen hinzuweisen. Die Berufung wurde zurückgewiesen, was bedeutet, dass das erstinstanzliche Urteil Bestand hat. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die künftige Praxis von Notaren hinsichtlich der Information über steuerliche Folgen. Käufer von Grundstücken sollten sich der Risiken bewusst sein und gegebenenfalls zusätzliche rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Entscheidung fördert die Klarheit über die Pflichten von Notaren und die Beratung durch Fachleute in steuerli


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